2236-5-1-UK

Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern
(Wirtschaftsschulordnung - WSO)

Vom 30. Dezember 2009

Fundstelle: GVBl 2010, S. 17

Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung - WSO) vom 30. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 17, ber. S. 227, BayRS 2236-5-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. April 2012 (GVBl S. 173)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
§ 82 Abs. 2 Satz 1 ber. (GVBl 2010, 227)
2.
mehrfach geänd. (V v. 17.8.2010, 691)
3.
mehrfach geänd. (V v. 24.4.2012, 173)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schulaufsicht

Zweiter Teil
Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter,
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulforum

Abschnitt 1
Schulgemeinschaft

§ 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung

Abschnitt 2
Schulleiterin und Schulleiter

§ 4 Schulleiterin und Schulleiter

Abschnitt 3
Lehrkräfte
(vgl. Art. 51
, 53 , 58 und 59 BayEUG )

§ 5 Aufgaben der Lehrerkonferenz
§ 6 Sitzungen
§ 7 Einberufung
§ 8 Beschlussfassung
§ 9 Klassenkonferenz, Lehr- und Lernmittelausschuss,
Disziplinarausschuss

Abschnitt 4
Schülerinnen und Schüler
(vgl. Art. 62
, 62a und 63 BayEUG )

§ 10 Schülermitverantwortung, Verbindungslehrkräfte
§ 11 Klassensprecherinnen und Klassensprecher
§ 12 Schülersprecherinnen und Schülersprecher, Schülerausschuss
§ 13 Überschulische Zusammenarbeit,
Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprecher
§ 14 Finanzierung und finanzielle Abwicklung von
Veranstaltungen der Schülermitverantwortung
§ 15 Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen
§ 16 Entlassung
§ 17 Volljährige Schülerinnen und Schüler

Abschnitt 5
Schule und Erziehungsberechtigte
(vgl. Art. 64
bis 68 , 74 und 76 BayEUG )

§ 18 Zusammenarbeit der Schule mit den
Erziehungsberechtigten
§ 19 Amtszeit des Elternbeirats und Mitgliedschaft
§ 20 Geschäftsgang
§ 21 Wahl des Elternbeirats
§ 22 Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher

Abschnitt 6
Schulforum
(vgl. Art. 69 BayEUG
)

§ 23 Schulforum

Abschnitt 7
Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer
Veranstaltungen, Sammlungen und Spenden

§ 24 Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer
Veranstaltungen, Schülerfirma
§ 25 Sammlungen und Spenden

Dritter Teil
Aufnahme und Schulwechsel
(vgl. Art. 44 BayEUG
)

Abschnitt 1
Aufnahme in die Eingangsstufe

§ 26 Voraussetzungen und Zeitpunkt der Aufnahme
§ 27 Probeunterricht an drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen

Abschnitt 2
Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe

§ 28 Voraussetzungen und Zeitpunkt der Aufnahme
§ 29 Aufnahmeprüfung
§ 30 Probezeit

Abschnitt 3
Gastschülerinnen und Gastschüler

§ 31 Gastschülerinnen und Gastschüler

Abschnitt 4
Schulwechsel

§ 32 Übertritt an eine andere Wirtschaftsschule oder in
eine andere Wahlpflichtfächergruppe

Vierter Teil
Schulbetrieb

Abschnitt 1
Einrichtung von Klassen und Fächern
(vgl. Art. 49
und 50 BayEUG )

§ 33 Klassen und andere Unterrichtsgruppen
§ 34 Wahlpflichtfächergruppen (Ausbildungsrichtungen)
§ 35 Wahlpflichtfächer und Wahlfächer

Abschnitt 2
Schulbesuch
(vgl. Art. 56 BayEUG
)

§ 36 Teilnahme
§ 37 Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler
§ 38 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
§ 39 Beendigung des Schulbesuchs
§ 40 Höchstausbildungsdauer

Abschnitt 3
Stunden und Fächer
(vgl. Art. 5
, 45 bis 48 BayEUG)

§ 41 Stundenplan, Unterrichtszeit
§ 42 Stundentafeln
§ 43 Religiöse Erziehung, Religionsunterricht
§ 44 Ethikunterricht

Fünfter Teil
Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und
Wiederholen, Zeugnisse

Abschnitt 1
Hausaufgaben und Leistungsnachweise
(vgl. Art. 52 BayEUG
)

§ 45 Hausaufgaben
§ 46 Nachweise des Leistungsstands
§ 47 Schulaufgaben, Kurzarbeiten,
Deutsche Hausaufgaben und Schriftliche Hausarbeiten
§ 48 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische
Leistungen, fachliche Leistungstests
§ 49 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
§ 50 Bewertung der Leistungen
§ 51 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 52 Bildung der Jahresfortgangsnote

Abschnitt 2
Vorrücken und Wiederholen
(vgl. Art. 53 BayEUG
)

§ 53 Entscheidung über das Vorrücken
§ 54 Vorrücken auf Probe
§ 55 Nachprüfung
§ 56 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 57 Freiwilliges Wiederholen
§ 58 Verbot des Wiederholens

Abschnitt 3
Schülerbogen, Zeugnisse

§ 59 Schülerbogen
§ 60 Zwischen- und Jahreszeugnisse
§ 61 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Sechster Teil
Prüfungen

Abschnitt 1
Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler
öffentlicher und staatlich anerkannter Wirtschaftsschulen
(vgl. Art. 54 BayEUG
)

§ 62 Prüfungsausschuss
§ 63 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
§ 64 Schriftliche Prüfung
§ 65 Mündliche Prüfung
§ 66 Praktische Prüfung
§ 67 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 68 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 69 Notenausgleich
§ 70 Abschlusszeugnis
§ 71 Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 72 Verhinderung an der Teilnahme
§ 73 Nachholung der Abschlussprüfung
§ 74 Unterschleif

Abschnitt 2
Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 75 Allgemeines
§ 76 Zulassung
§ 77 Schriftliche und praktische Prüfung
§ 78 Mündliche Prüfung
§ 79 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 80 Zusätzliche Regelungen für Schülerinnen und
Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen

Abschnitt 3
Ergänzungsprüfungen

§ 81 Ergänzungsprüfungen

Siebter Teil
Schlussvorschriften

§ 82 Übergangsbestimmung
§ 82 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Stundentafel für vierstufige Wirtschaftsschule
Anlage 2 Stundentafel für dreistufige Wirtschaftsschulen
Anlage 3 Stundentafel für zweistufige Wirtschaftsschulen





Auf Grund von Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Sätze 1 und 4, Art. 46 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 , 86 Abs. 15, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: