753-1-UG

Bayerisches Wassergesetz
(BayWG)

Vom 25. Februar 2010

Fundstelle: GVBl 2010, S. 66

Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66, ber. S. 130, BayRS 753-1-UG), geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 40)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Art. 31, 32, 73 und 79 geänd. (G v. 16.2.2012, 40)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Anwendungsbereich
Art. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
Art. 3 Gewässerverzeichnisse
Art. 4 Duldungspflicht
Art. 5 Eigentum an den Gewässern
erster oder zweiter Ordnung
Art. 6 Eigentum an Gewässern,
die kein selbstständiges Grundstück bilden
Art. 7 Überflutungen
Art. 8 Natürliche Verlandungen
Art. 9 Künstliche Verlandungen
Art. 10 Wiederherstellung eines Gewässers
Art. 11 Uferabriss
Art. 12 Uferlinie
Art. 13 Verlassenes Gewässerbett, Inseln

Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

Art. 14 Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten
Art. 15 Beschränkte Erlaubnis
Art. 16 Vorkehrungen bei Erlöschen einer Erlaubnis oder
Bewilligung, eines alten Rechts oder einer alten Befugnis
Art. 17 Umsetzung durch Rechtsverordnung

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Art. 18 Gemeingebrauch
Art. 19 Benutzung zu Zwecken der Fischerei
Art. 20 Genehmigung von Anlagen
Art. 21 Gewässerrandstreifen
Art. 22 Unterhaltungslast
Art. 23 Übertragung und Aufteilung der Unterhaltungslast
Art. 24 Ausführung, Ersatzvornahme
und Sicherung der Unterhaltung
Art. 25 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
Art. 26 Kosten der Unterhaltung, Kostenbeiträge
Art. 27 Festsetzung der Kostenbeiträge,
des Kostenersatzes und der Kostenvorschüsse

Abschnitt 3
Schiff- und Floßfahrt

Art. 28 Schiffbare Gewässer, Schifffahrts- und Floßordnung

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

Art. 29 Beschränkung und Erweiterung
der erlaubnisfreien Benutzungen
Art. 30 Erdaufschlüsse

Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung,
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Art. 31 Öffentliche Wasserversorgung,
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
Art. 32 Ausgleich für schutzgebietsbedingte Belastungen
Art. 33 Staatliche Anerkennung von Heilquellen

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

Art. 34 Zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Personen

Abschnitt 3
Wasserwirtschaftliche Anlagen

Art. 35 Beschneiungsanlagen
Art. 36 Hafen- und Ländeordnungen
Art. 37 Unterhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

Art. 38 Gewässerschutzbeauftragte bei Körperschaften

Abschnitt 5
Gewässerausbau

Art. 39 Ausbaupflicht
Art. 40 Ausführung des Ausbaus
Art. 41 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaus, Schutzvorschriften
Art. 42 Kosten des Ausbaus, Vorteilsausgleich,
Anwendung anderer Vorschriften

Abschnitt 6
Schutz vor Hochwasser
und Dürre, Wasser- und Eisgefahr

Art. 43 Besondere Regelungen für bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen
Art. 44 Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre
Art. 45 Risikobewertung, Gefahrenkarten,
Risikokarten, Risikomanagementpläne
Art. 46 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
Art. 47 Vorläufige Sicherung
Art. 48 Hochwassernachrichtendienst
Art. 49 Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen
Art. 50 Verpflichtungen der Gemeinden

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Art. 51 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
Art. 52 Sicherung von Planungen
Art. 53 Wasserbuch
Art. 54 Abwasserkataster

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

Art. 55 Sanierung von Gewässerverunreinigungen

Teil 4
Enteignung, Entschädigung, Ausgleich

Art. 56 Enteignung
Art. 57 Entschädigung, Ausgleich, Vollstreckung

Teil 5
Gewässeraufsicht

Art. 58 Zuständigkeit und Befugnisse
Art. 59 Kosten der technischen
Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen
Art. 60 Technische Gewässeraufsicht bei Kleinkläranlagen
Art. 61 Bauabnahme
Art. 62 Besondere Pflichten im Interesse
der technischen Gewässeraufsicht

Teil 6
Zuständigkeit, Verfahren

Art. 63 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
Art. 64 Besondere Zuständigkeit bei integrierten Verfahren
Art. 65 Private Sachverständige
Art. 66 Prüflaboratorien
Art. 67 Antragstellung, Pläne
Art. 68 Zusammentreffen mehrerer
Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
Art. 69 Verfahrensbestimmungen
Art. 70 Erlaubnis mit Zulassungsfiktion
Art. 71 Vorläufige Anordnung, Beweissicherung
Art. 72 Sicherheitsleistung
Art. 73 Erlass von Rechtsverordnungen, Aufstellung von Plänen

Teil 7
Bußgeldbestimmung

Art. 74 Ordnungswidrigkeiten

Teil 8
Schlussbestimmungen

Art. 75 Alte Rechte und alte Befugnisse
Art. 76 Einschränkung von Grundrechten
Art. 77 Verweisungen
Art. 78 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Art. 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Art. 80 Eingetretene Rechtswirkungen, abgeleitete Verordnungen
Art. 81 Übergangsbestimmungen
Anlage 1 Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung
Anlage 2 Technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen





Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: