2232-2-UK

Schulordnung für die
Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)

Vom 11. September 2008

Fundstelle: GVBl 2008, S. 684

Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 6)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
mehrfach geänd. (§ 1 V v. 6.7.2009, 308; ber. S. 346; geänd., § 7 G v. 23.7.2010, 334)
2.
Inhaltsübersicht und mehrfach geänd. (V v. 31.3.2010, 185)
3.
Überschrift, Inhaltsübersicht und mehrfach geänd. (§ 8 G v. 23.7.2010, 334)
4.
mehrfach geänd. (V v. 16.12.2011; 2012, 6)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schulaufsicht

Teil 2
Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter,
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulforum

Abschnitt 1
Schulgemeinschaft

§ 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung

Abschnitt 2
Schulleiterin und Schulleiter
(vgl. Art. 57, 84 und 85 BayEUG)

§ 4 Schulleiterin und Schulleiter

Abschnitt 3
Lehrkräfte
(vgl. Art. 51, 53, 58 und 59 BayEUG)

§ 5 Aufgaben der Lehrerkonferenz
§ 6 Sitzungen
§ 7 Einberufung
§ 8 Beschlussfassung
§ 9 Lehr- und Lernmittelausschuss, Disziplinarausschuss

Abschnitt 4
Schülerinnen und Schüler
(vgl. Art. 62 und 63 BayEUG)

§ 10 Schülermitverantwortung und
Verbindungslehrkräfte an Hauptschulen
§ 11 Klassensprecherinnen und Klassensprecher und
Klassensprecherversammlung an Hauptschulen
§ 12 Schülersprecherinnen und Schülersprecher und
Schülerausschuss an Hauptschulen
§ 12a Überschulische Zusammenarbeit der Schülervertretungen
§ 13 Finanzierung und finanzielle Abwicklung von
Veranstaltungen der Schülermitverantwortung an
Hauptschulen
§ 14 Ordnungsmaßnahmen und sonstige
Erziehungsmaßnahmen
§ 15 Entlassung

Abschnitt 5
Erziehungsberechtigte
(vgl. Art. 64 bis 68, 74 und 76 BayEUG)

§ 16 Zusammenarbeit der Schule mit den
Erziehungsberechtigten
§ 17 Wahl der Klassenelternsprecherin oder
des Klassenelternsprechers
§ 18 Wahl des Elternbeirats
§ 19 Amtszeit und Mitgliedschaft
§ 20 Geschäftsgang
§ 21 Gemeinsamer Elternbeirat

Abschnitt 6
Schulforum und Verbundausschuss
(vgl. Art. 69 BayEUG)

§ 22 Schulforum
§ 22a Verbundausschuss

Abschnitt 7
Finanzielle Abwicklung
sonstiger schulischer Veranstaltungen,
Sammlungen und Spenden, Erhebungen

§ 23 Finanzielle Abwicklung
sonstiger schulischer Veranstaltungen
§ 24 Sammlungen und Spenden
§ 25 Erhebungen

Teil 3
Aufnahme und Schulwechsel
(vgl. Art. 35 bis 38, 41 bis 43, 49 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayEUG)

§ 26 Anmeldung und Aufnahme in die Volksschule
§ 27 Übertritt an eine andere Schule
§ 27a Gastschulverhältnisse
§ 28 Überweisung an eine Volksschule
zur sonderpädagogischen Förderung
§ 29 Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule
§ 30 Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen
§ 31 Wechsel aus anderen weiterführenden Schularten
§ 32 Schülerinnen und Schüler
ohne ständigen festen Aufenthalt

Teil 4
Schulbetrieb

Abschnitt 1
Klassen, Fächer, Fördermaßnahmen
(vgl. Art. 49 und 50 BayEUG)

§ 33 Klassen- und Gruppenbildung, Wahlpflichtfächer,
Arbeitsgemeinschaften, Besuch eines offenen Ganztagsangebots,
besondere Fördermaßnahmen
§ 34 Kooperationsklassen
§ 35 Unterricht für Schülerinnen und Schüler
mit nichtdeutscher Muttersprache

Abschnitt 2
Teilnahme
(vgl. Art. 56 BayEUG)

§ 36 Teilnahme
§ 37 Beaufsichtigung
§ 38 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen

Abschnitt 3
Stunden und Fächer
(vgl. Art. 45 bis 48 BayEUG)

§ 39 Stundentafeln und Stundenpläne
§ 40 Unterrichtszeit
§ 41 Religiöse Erziehung, Religionsunterricht

Teil 5
Hausaufgaben, Probearbeiten, Vorrücken und
Wiederholen, Zeugnisse

Abschnitt 1
Hausaufgaben und Probearbeiten
(vgl. Art. 52 BayEUG)

§ 42 Hausaufgaben
§ 43 Probearbeiten
§ 44 Bewertung der Leistungen
§ 45 Nachteilsausgleich

Abschnitt 2
Vorrücken und Wiederholen
(vgl. Art. 53 BayEUG)

§ 46 Entscheidung über das Vorrücken
§ 47 Vorrücken auf Probe
§ 48 Freiwilliges Wiederholen,
Überspringen einer Jahrgangsstufe

Abschnitt 3
Schülerbogen, Schülerliste, Zeugnisse
(vgl. Art. 52 Abs. 3 BayEUG)

§ 49 Schülerbogen und Schülerliste
§ 50 Zwischen- und Jahreszeugnisse

Teil 6
Abschlüsse

Abschnitt 1
Erfolgreicher Hauptschulabschluss
(vgl. Art. 7 Abs. 7 Satz 2 BayEUG)

§ 51 Erfolgreicher Hauptschulabschluss
§ 52 Erwerb einer dem erfolgreichen Hauptschulabschluss
entsprechenden Schulbildung
§ 53 Nachträglicher Erwerb
des erfolgreichen Hauptschulabschlusses
§ 53a Erfolgreicher Hauptschulabschluss der Praxisklasse

Abschnitt 2
Qualifizierender Hauptschulabschluss
(vgl. Art. 7 Abs. 7 Satz 2 BayEUG)

§ 54 Besondere Leistungsfeststellung:
Fächer, Form, Aufgabenstellung, Inhalt und Durchführung
§ 55 Feststellungskommission
§ 56 Jahresfortgangsnoten, Bewertung der Leistungen,
qualifizierender Hauptschulabschluss
§ 57 Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss
§ 58 Nachholung des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses
§ 59 Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber,
Gleichwertigkeitsanerkennung

Abschnitt 3
Mittlerer Schulabschluss der Hauptschule
(vgl. Art. 7 Abs. 7 Satz 3, Art. 25 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 und Art. 54 BayEUG)

§ 60 Abschlussprüfung: Fächer, Form, Aufgabenstellung,
Inhalt und Durchführung
§ 61 Prüfungsausschuss
§ 62 Jahresfortgangsnoten, Bewertung der Leistungen,
freiwillige mündliche Prüfung, Festsetzung der Noten
und des Prüfungsergebnisses, Notenausgleich
§ 63 Nachholung und Wiederholung
§ 64 Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

Abschnitt 4
Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss
(vgl. Art. 7 Abs. 8 BayEUG)

§ 65 Zuerkennung des qualifizierten
beruflichen Bildungsabschlusses

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 MODUS21 - Übersicht

1. Teil: aus den Maßnahmen Nrn. 1 bis 30:

2. Teil: aus den Maßnahmen Nrn. 31 bis 60:

Anlage 2 Stundentafel der Grundschule
Anlage 3 Stundentafel der Hauptschule
Anlage 4 Stundentafel für die Übergangsklassen
Anlage 5 Stundentafel für die Praxisklassen
Anlage 6





Auf Grund von Art. 7 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 30 Abs. 1 Satz 7, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Sätze 1 und 4, Art. 46 Abs. 4 Satz 3, Art. 65 Abs. 1 Satz 4, Art. 68 , 69 Abs. 7, Art. 86 Abs. 15, Art. 89 , 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: