2232-2-UK

Schulordnung für die
Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)

Vom 11. September 2008

Fundstelle: GVBl 2008, S. 684

Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 6)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 3

Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung

(vgl. Art. 2 BayEUG )

1 Innerhalb der Schulgemeinschaft ist zu erörtern, welche der in Anlage 1 genannten, im Rahmen des Modellversuchs „MODUS21 Schule in Verantwortung“ freigegebenen Maßnahmen die Schule durchführt. 2 Entscheidet sich die Lehrerkonferenz für die Durchführung solcher Maßnahmen, gelten hierfür die gesondert bekannt gemachten Bestimmungen des Staatsministeriums. 3 Die Lehrerkonferenz ist in diesem Fall berechtigt, erforderlichenfalls von einzelnen Bestimmungen dieser Schulordnung abzuweichen.