2232-2-UK Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) Vom 11. September 2008Fundstelle: GVBl 2008, S. 684
Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 6) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 3
Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung
(vgl.
Art. 2
BayEUG
)
1 Innerhalb
der Schulgemeinschaft ist zu erörtern, welche der in Anlage 1
genannten, im Rahmen des Modellversuchs „MODUS21 Schule in Verantwortung“
freigegebenen Maßnahmen die Schule durchführt. 2 Entscheidet sich die Lehrerkonferenz für
die Durchführung solcher Maßnahmen, gelten hierfür die gesondert
bekannt gemachten Bestimmungen des Staatsministeriums. 3 Die Lehrerkonferenz ist in diesem Fall
berechtigt, erforderlichenfalls von einzelnen Bestimmungen dieser Schulordnung abzuweichen. |