2232-2-UK Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) Vom 11. September 2008Fundstelle: GVBl 2008, S. 684
Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 6) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
(vgl.
Art. 1
und
3
BayEUG
)
1 Diese
Schulordnung gilt für die öffentlichen Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen)
und die staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Charakter einer öffentlichen
Schule. 2 Für
Ersatzschulen gilt diese Schulordnung im Rahmen der
Art. 90
,
92
Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5
und
Art. 93
BayEUG
, für staatlich anerkannte Ersatzschulen gilt sie darüber hinaus
im Rahmen des
Art. 100
Abs. 2 BayEUG
. |