2232-2-UK

Schulordnung für die
Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)

Vom 11. September 2008

Fundstelle: GVBl 2008, S. 684

Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 6)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 1

Geltungsbereich

(vgl. Art. 1 und 3 BayEUG )

1 Diese Schulordnung gilt für die öffentlichen Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) und die staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Charakter einer öffentlichen Schule. 2 Für Ersatzschulen gilt diese Schulordnung im Rahmen der Art. 90 , 92 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 und Art. 93 BayEUG , für staatlich anerkannte Ersatzschulen gilt sie darüber hinaus im Rahmen des Art. 100 Abs. 2 BayEUG .