2232-2-UK

Schulordnung für die
Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)

Vom 11. September 2008

Fundstelle: GVBl 2008, S. 684

Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 6)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

2. Teil: aus den Maßnahmen Nrn. 31 bis 60:


a) Schulorganisation

Nr.

Titel

erprobt an

Kurzerläuterung

31

Innerschulischer Praxistag

Förderschule

Die Schule führt an einem Tag fächer- und klassenübergreifenden Kursunterricht als Orientierungshilfe für die Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung durch.

32

Pflichtwahlfach „Business-English" an der Hauptschule

Hauptschule

Die Schülerinnen und Schüler der Regelklasse 9 nehmen fakultativ, die Schülerinnen und Schüler der M-Zweige obligatorisch am Wahlfach „Business English" teil, das nach zwei Jahren zum Erwerb eines Zusatzzertifikates führt.

33

Rhythmisierung des Schultags

Hauptschule

Durch Neustrukturierung und Rhythmisierung des Schulvormittags mit integrierter Mittagsbetreuung wird der Schultag dem Biorhythmus der Kinder entsprechend entzerrt. Ein Schultag dauert bis 15.30 Uhr, Hausaufgaben werden durch individuelles Üben ersetzt. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.

34

Zeitungslektüre zur Förderung der Allgemeinbildung

Hauptschule

Die Maßnahme, die auf der regelmäßigen Lektüre von Tageszeitungen beruht, wird den Fächern Deutsch und GSE (Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde) zugeordnet und in den Jgst. 7 und 8 durchgeführt.

36

Neues Lernkonzept in der Berufsfachschule für Kinderpflege

Berufsfachschule

Der Lehrstoff der Jahrgangsstufe 11 wird in Modulen („Lernbausteinen”) aufbereitet und von den Schülern selbstständig und eigenverantwortlich an verschiedenen Lernorten erarbeitet. Der Abschluss eines Lernbausteins erfolgt in Form eines schriftlichen Tests, einer Einzel- oder einer Gruppenpräsentation.


b) Individualförderung

37

Einrichtung von Partnerklassen zwischen Unter- und Oberstufe

Förderschule

Die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 9. Jahrgangsstufe der Förderschule unterstützen die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse. Je nach Klassengröße sind die Patinnen und Paten ca. alle drei Wochen für eine Stunde im Einsatz.

38

Erweitertes Screening zur Einschulung

Grundschule

Die Schule erweitert das bestehende Screeningverfahren: Sprachstandserhebungen werden bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt und um den mathematischen Bereich erweitert.

39

Förderung besonders begabter Grundschülerinnen und Grundschüler

Grundschule

Die Schule bietet in Kooperation mit Eltern und externen Partnern ein qualitativ hochwertiges Zusatzangebot, das begabte Schülerinnen und Schüler besonders fördert.

40

Förderung von Vorschulkindern mit Entwicklungsverzögerung

Grundschule

Vorschulkinder mit Entwicklungsverzögerungen werden auf den Unterricht der Regelklasse vorbereitet. Durch die intensive Zusammenarbeit der Schule mit verschiedenen Einrichtungen werden die Kinder im Bereich Sprach-, Merk- und Denkfähigkeit, aber auch in ihrem Spiel- und Sozialverhalten gefördert.

41

„Freiwilliges Soziales Jahr" an der Schule

Grundschule

An der Schule leistet eine Freiwillige das „Freiwillige Soziale Jahr" ab. Die Freiwillige unterstützt die Lehrkräfte im Unterricht (z.B. bei Differenzierungsmaßnahmen und bei der Planung und Organisation des Schulalltags).

42

Zeugnisergänzung basierend auf einer Schülerberatungs- stunde

Hauptschule

Mehrmals im Schuljahr findet eine Schülerberatungsstunde als Einzelgespräch statt, in der individuelle Probleme der Schülerin oder des Schülers besprochen und Ziele für die nächste Lern- und Entwicklungsphase formuliert werden.

43

„Unterricht Plus"

Hauptschule

In den Nachmittagsstunden werden semesterweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Grund- und Hauptschule) projektorientierte Kurse angeboten. In leistungsheterogenen Gruppen werden Unterrichtsinhalte thematisiert, vertieft und geübt.

44

Lernen in Kleingruppen

Realschule

Einmal wöchentlich werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Klassen gedrittelt; die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Kleingruppen. Begleitet werden sie dabei durch Eltern, Praktikantinnen und Praktikanten (Exercitium Paedagogicum) oder in Seminarschulen durch Referendarinnen und Referendare. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.

45

Module zur Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz

Gymnasium

Auf der Grundlage eines Curriculums, das aus sechs aufeinander aufbauenden Modulen besteht (z. B. Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft, Verantwortungsfähigkeit, Problemlösungs- und Konfliktfähigkeit), wird Selbst- und Sozialkompetenz vermittelt.

46

Teamtraining im Schullandheim

Gymnasium

Der fünftägige Aufenthalt in einem speziell ausgestatteten Schullandheim wird für ein ca. 25-stündiges Trainingsprogramm kooperativer Kompetenzen genutzt.

47

Erstellung einer Referenzmappe für Schülerinnen und Schüler

Gymnasium

Alle sozialen und fachlichen Kompetenzen, die eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe seiner Gymnasiallaufbahn erwirbt, werden in einer Mappe dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch die Möglichkeit, ihren eigenen Lernprozess zu reflektieren.

48

Unterricht in Notebookklassen

Berufsschule

Das mobile Lernen in der Schule, im Betrieb und zu Hause und die hochindividuelle Förderung durch interaktive Unterrichtsprogramme qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, um so ihre Chancen im Berufsleben zu erhöhen. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.

49

Ausbildungsvereinbarung mit Schülerinnen und Schülern und Eltern

Berufsfachschule

Die Schule vereinbart gemeinsam mit Eltern und Schülerinnen und Schülern individuelle Ziele der Ausbildung. Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler können frühzeitig diagnostiziert, entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.


c) Leistungserhebungen

50

Besondere mündliche Prüfung in den Grund- und Leistungskursen Englisch

Gymnasium

Zusätzlich zu den herkömmlichen mündlichen Noten wird am Ende des Semesters eine „Besondere mündliche Prüfung" durchgeführt. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, in einem längeren Prüfungsgespräch ihr sprachliches Können unter Beweis zu stellen. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.


d) Personalmanagement und Personalführung

51

Methoden- und Teamtraining

Volksschule

Das gesamte Kollegium wird nach dem Methodentraining von Klippert geschult und das Methodenrepertoire aufbauend in allen Jahrgangsstufen umgesetzt.

52

Begleitung neuer Lehrkräfte im ersten Jahr

Realschule

Den neuen Lehrkräften werden durch Fachkollegen und Schulleiterin bzw. Schulleiter, Unterrichtsbesuche, Feedback und Beratung konkrete Hilfestellungen gegeben.

53

„Runder Tisch" für Lehrkräfte einer Schule

Gymnasium

Zu vom Kollegium gewünschten Themen wird ein offenes Fortbildungsangebot erarbeitet, z. B. Handhabung des mobilen Laptopklassenzimmers, Prävention und Krisenintervention, Schulung im EFQM-Modell und Zeitmanagement.


e) Inner- und außerschulische Partnerschaften

54

Lehrkräftepraktikum

Förderschule

Die Lehrkräfte leisten an zwei bis drei Tagen pro Jahr ein Praktikum in einem Unternehmen vor Ort ab. Sie gewinnen dadurch fundierte Einblicke in die Berufsanforderungen und knüpfen intensive Kontakte zu den Betrieben der Region.

55

Neigungsorientiertes Lernen mit externen Fachleuten

Grundschule

Angeleitet durch externe Fachkräfte lernen die Schülerinnen und Schüler der zweiten und dritten Klassen einmal im Monat in interessensgeleiteten und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen. Externe Kräfte arbeiten ehrenamtlich. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.

56

Berufsorientierung „Brückenschlag"

Hauptschule

Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region, die Ausbildungsplätze anbieten, begleiten Schülerinnen und Schüler von der 7. bis zur 9. Jahrgangsstufe. Ein Expertenteam von Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern bereitet die Schülerinnen und Schüler drei Jahre lang auf den Sprung ins Berufsleben vor. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.

57

„Economy Tutorial"

Realschule

Das „Economy Tutoriaĺ ist ein Forum für den Ideenaustausch zwischen Schule und Wirtschaft. Dazu gehört die direkte Umsetzung eines gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalogs mit jährlichem Feedback der Schule an die Unternehmen.

58

Arbeit im Alten- und Pflegeheim als Praxismodul des Unterrichts

Realschule

Die Schülerinnen und Schüler besuchen in einem Zeitraum von drei Monaten wöchentlich die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims und leisten Hilfestellung im Alltag der pflegebedürftigen Menschen. Die Erfahrungen werden mit Lehrplanthemen verknüpft. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.

59

Integration des Programms „Erwachsen werden" in die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit

Hauptschule

Die Schülerinnen und Schüler absolvieren das Programm „Erwachsen werden" von Lions Quest nicht wie üblich als Zusatzangebot, sondern es findet Eingang in die verschiedenen Fächer. So wird es unmittelbar im sozialen Gefüge des Unterrichtsalltags wirksam.


f) Sachmittelverantwortung

60

Eigenverantwortliche Sachmittelbeschaffung und -verwaltung

Grundschule

Die Schule und der Sachaufwandsträger beschließen einvernehmlich ein Budget im Rahmen der Haushaltssatzungen. Die Finanzverantwortung über die Ausschreibung, die Beschaffung, die Verwaltung und die Verwendung der Sachmittel geht an die Schulleiterin oder den Schulleiter über.