Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2003 (GVBl S. 817)
Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats-
und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde
des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem
festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens,
der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk,
eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende
demokratische Verfassung