282-1-1-1-UK/WFK

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Stiftungsgesetzes
(AVBayStG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2001

Fundstelle: GVBl 2002, S. 23

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anträge auf Genehmigung einer Stiftung
§ 2 Anträge auf Genehmigung der Änderung
oder Neufassung einer Stiftungssatzung
§ 3 Anträge auf Genehmigung und Anzeigen
nach Art. 27 BayStG
§ 4 Buchführung und Rechnungsprüfung
§ 5 Landesausschuss für das Stiftungswesen
§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten





Auf Grund des Art. 44 1) Jetzt: Art.42. Die nachstehend bekannt gemachte Fassung der Verordnung beruht allerdings noch auf Art.44 BayStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 1996. des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 1996 (GVBl S. 126, BayRS 282-1-1-UK/WFK) erlassen die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst und für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: