2234-2-UK

Schulordnung für die Realschulen
(Realschulordnung - RSO)

Vom 18. Juli 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 458

Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Inh.übersicht, §§ 26 und 27 geänd. sowie § 34a neu eingef. (§ 2 V v. 6.7.2009, 308, ber. S. 346)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schulaufsicht

Teil 2
Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter,
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulforum

Abschnitt 1
Schulgemeinschaft
(vgl. Art. 2 BayEUG
)

§ 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung

Abschnitt 2
Schulleiterin und Schulleiter
(vgl. Art. 57
, 84 und 85 BayEUG )

§ 4 Schulleiterin und Schulleiter

Abschnitt 3
Lehrkräfte
(vgl. Art. 51
, 53 , 58 und 59 BayEUG )

§ 5 Aufgaben der Lehrerkonferenz
§ 6 Sitzungen
§ 7 Einberufung
§ 8 Beschlussfassung
§ 9 Klassenkonferenz, Lehr- und Lernmittelausschuss,
Disziplinarausschuss

Abschnitt 4
Schülerinnen und Schüler
(vgl. Art. 62 und 63 BayEUG
)

§ 10 Schülermitverantwortung, Verbindungslehrkräfte
§ 11 Klassensprecherinnen und Klassensprecher
§ 12 Schülersprecherinnen und Schülersprecher,
Schülerausschuss
§ 13 Überschulische Zusammenarbeit
§ 14 Finanzierung und finanzielle Abwicklung von
Veranstaltungen der Schülermitverantwortung
§ 15 Schülerzeitung
§ 16 Ordnungsmaßnahmen und sonstige
Erziehungsmaßnahmen
§ 17 Entlassung

Abschnitt 5
Eltern
(vgl. Art. 64
bis 68 , 74 und 76 BayEUG )

§ 18 Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern
§ 19 Amtszeit des Elternbeirats und Mitgliedschaft
§ 20 Geschäftsgang
§ 21 Wahl des Elternbeirats
§ 22 Klassenelternsprecherinnen und
Klassenelternsprecher

Abschnitt 6
Schulforum
(vgl. Art. 69 BayEUG
)

§ 23 Schulforum

Abschnitt 7
Finanzielle Abwicklung schulischer Veranstaltungen,
Sammlungen und Spenden

§ 24 Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer
Veranstaltungen
§ 25 Sammlungen und Spenden

Teil 3
Aufnahme und Schulwechsel
(vgl. Art. 44 BayEUG
)

Abschnitt 1
Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe

§ 26 Voraussetzungen und Zeitpunkt
§ 27 Probeunterricht und Entscheidung über die Aufnahme
§ 28 Rückkehr an die Hauptschule

Abschnitt 2
Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe

§ 29 Voraussetzungen
§ 30 Aufnahmeprüfung
§ 31 Nachholfrist, Probezeit

Abschnitt 3
Gastschülerinnen und Gastschüler

§ 32 Gastschülerinnen und Gastschüler

Abschnitt 4
Aufnahme in die Abendrealschule
(vgl. Art. 10 BayEUG
)

§ 33 Voraussetzungen, Probezeit

Abschnitt 5
Schulwechsel

§ 34 Übertritt an eine andere Realschule
oder in eine andere Wahlpflichtfächergruppe
§ 3a Übertritt an ein Gymnasium
§ 35 Unterlagen

Teil 4
Schulbetrieb

Abschnitt 1
Einrichtung von Klassen und Fächern
(vgl. Art. 49
und 50 BayEUG )

§ 36 Einrichtung von Klassen
§ 37 Wahlpflichtfächergruppen (Ausbildungsrichtungen)
§ 38 Wahlpflichtfächer, Wahlfächer,
Ergänzungsunterricht

Abschnitt 2
Schulbesuch
(vgl. Art. 56 BayEUG
)

§ 39 Teilnahme
§ 40 Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler
§ 41 Verbot von Rauschmitteln,
Sicherstellung von Gegenständen
§ 42 Beendigung des Schulbesuchs
§ 43 Höchstausbildungsdauer

Abschnitt 3
Stunden und Fächer
(vgl. Art. 5
, 45 bis 48 BayEUG)

§ 44 Stundenplan, Unterrichtszeit
§ 45 Stundentafeln
§ 46 Religiöse Erziehung, Religionsunterricht
§ 47 Ethikunterricht

Teil 5
Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und
Wiederholen, Zeugnisse

Abschnitt 1
Hausaufgaben und Leistungsnachweise
(vgl. Art. 52 BayEUG
)

§ 48 Hausaufgaben
§ 49 Leistungsnachweise
§ 50 Große Leistungsnachweise
§ 51 Kleine Leistungsnachweise
§ 52 Korrektur, Besprechung, Aufbewahrung und
Einsichtnahme
§ 53 Bewertung der Leistungen
§ 54 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 55 Bildung der Jahresfortgangsnote

Abschnitt 2
Vorrücken und Wiederholen
(vgl. Art. 53 BayEUG
)

§ 56 Entscheidung über das Vorrücken
§ 57 Vorrückungsfächer
§ 58 Vorrücken auf Probe
§ 59 Nachprüfung
§ 60 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 61 Freiwilliges Wiederholen
§ 62 Verbot des Wiederholens

Abschnitt 3
Schülerbogen, Zeugnisse

§ 63 Schülerbogen
§ 64 Zwischen- und Jahreszeugnisse
§ 65 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Teil 6
Prüfungen

Abschnitt 1
Abschlussprüfung
(vgl. Art. 54 BayEUG
)

§ 66 Prüfungsausschuss
§ 67 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
§ 68 Schriftliche Prüfung
§ 69 Mündliche Prüfung
§ 70 Praktische Prüfung
§ 71 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 72 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
und der Zeugnisnoten
§ 73 Notenausgleich
§ 74 Abschlusszeugnis
§ 75 Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 76 Verhinderung an der Teilnahme
§ 77 Nachholung der Abschlussprüfung
§ 78 Unterschleif

Abschnitt 2
Abschlussprüfung für
andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 79 Allgemeines
§ 80 Zulassung
§ 81 Schriftliche Prüfung
§ 82 Mündliche Prüfung
§ 83 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
und der Zeugnisnoten
§ 84 Zusätzliche Regelungen für
Schülerinnen und Schüler
staatlich genehmigter Ersatzschulen

Abschnitt 3
Ergänzungsprüfungen

§ 85 Ergänzungsprüfungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 86 Rechtsschutz der Schülerinnen und Schüler und
der Erziehungsberechtigten
§ 87 Inkrafttreten, Außerkrafttreten,
Übergangsregelungen
Anlage 1 MODUS21 - Übersicht
Anlage 2 Stundentafel für die Realschule

Wahlpflichtfächergruppe I

Wahlpflichtfächergruppe II

Wahlpflichtfächergruppe IIIa

Wahlpflichtfächergruppe IIIb

Anlage 3 Stundentafel für die dreijährige Abendrealschule





Auf Grund von Art. 8 Abs. 2 und 3, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 30 Abs. 1 Satz 4, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Sätze 1 und 4, Art. 46 Abs. 4 Satz 3, Art. 49 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Art. 50 Abs. 2 Satz 1, Art. 51 Abs. 3, Art. 52 Abs. 4, Art. 53 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1, Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Art. 55 Abs. 1 Nr. 6, Art. 58 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 6, Art. 62 Abs. 8 Satz 1 und Abs. 9, Art. 63 Abs. 6, Art. 65 Abs. 1 Satz 4, Art. 68 , Art. 69 Abs. 7, Art. 84 Abs. 1 Satz 2, Art. 86 Abs. 15, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 397), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: