2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) Vom 18. Juli 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 458
Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 6
Sitzungen
(1) 1 Die
Sitzungen der Lehrerkonferenz sind nicht öffentlich. 2 Sie sind außerhalb der regelmäßigen
Unterrichtszeit durchzuführen.
(2) 1 Die
Schulleiterin oder der Schulleiter soll Dritte zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte
in der Lehrerkonferenz hinzuziehen, soweit dies angezeigt ist. 2 In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit
des Elternbeirats fallen, ist der Elternbeirat anzuhören. 3 Art.
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Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 BayEUG
bleibt unberührt.
(3) 1 Über
jede Sitzung ist eine Niederschrift zu erstellen. 2 Die Mitglieder der Lehrerkonferenz sowie
die nach Abs. 2 Hinzugezogenen haben das Recht, die Niederschrift einzusehen. 3 Die Niederschrift
ist acht Jahre aufzubewahren. |