2234-2-UK

Schulordnung für die Realschulen
(Realschulordnung - RSO)

Vom 18. Juli 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 458

Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346)

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 6

Sitzungen

(1) 1 Die Sitzungen der Lehrerkonferenz sind nicht öffentlich. 2 Sie sind außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit durchzuführen.

(2) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll Dritte zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte in der Lehrerkonferenz hinzuziehen, soweit dies angezeigt ist. 2 In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Elternbeirats fallen, ist der Elternbeirat anzuhören. 3 Art. 62 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 BayEUG bleibt unberührt.

(3) 1 Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu erstellen. 2 Die Mitglieder der Lehrerkonferenz sowie die nach Abs. 2 Hinzugezogenen haben das Recht, die Niederschrift einzusehen. 3 Die Niederschrift ist acht Jahre aufzubewahren.