2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) Vom 18. Juli 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 458
Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 5
Aufgaben der Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen ihrer Aufgaben
nach Art. 58
Abs. 3 und 4 BayEUG
auch über
- 1.
Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schule,
- 2.
Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung gegen allgemeine Unterrichts-
und Erziehungsmaßnahmen der Schule mit Ausnahme von Aufsichtsbeschwerden gegen
die Schule und von Dienstaufsichtsbeschwerden,
- 3.
Veranstaltungen, die die gesamte Schule betreffen.
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