2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) Vom 18. Juli 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 458
Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 49
Leistungsnachweise
1 Große
Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten,
Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen.
2 Sie
sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.
3 Über
die Leistungen der Schülerinnen und Schüler führen die Lehrkräfte
Aufzeichnungen. |