2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) Vom 18. Juli 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 458
Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 3
Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung
1 Innerhalb
der Schulgemeinschaft ist zu erörtern, welche im Rahmen des Modellversuchs "MODUS21
Schule in Verantwortung" freigegebenen Maßnahmen die Schule durchführt
(Anlage 1). 2 Entscheidet sich die Lehrerkonferenz für
die Durchführung solcher Maßnahmen, gelten insoweit die gesondert bekannt
gemachten Bestimmungen des Staatsministeriums. 3 Die Lehrerkonferenz ist in diesem Fall
berechtigt, erforderlichenfalls von einzelnen Bestimmungen dieser Schulordnung abzuweichen. |