2234-2-UK

Schulordnung für die Realschulen
(Realschulordnung - RSO)

Vom 18. Juli 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 458

Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346)

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 1

Geltungsbereich

(vgl. Art. 1 bis 3 BayEUG )

1 Diese Schulordnung gilt für die öffentlichen Realschulen und Abendrealschulen und die staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Charakter einer öffentlichen Schule. 2 Für Ersatzschulen gilt diese Schulordnung im Rahmen der Art. 90 , 92 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 und Art. 93 BayEUG , für staatlich anerkannte Ersatzschulen gilt sie darüber hinaus im Rahmen des Art. 100 Abs. 2 BayEUG .