2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) Vom 18. Juli 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 458
Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
(vgl. Art.
1
bis 3
BayEUG
)
1 Diese
Schulordnung gilt für die öffentlichen Realschulen und Abendrealschulen
und die staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Charakter einer öffentlichen
Schule. 2 Für
Ersatzschulen gilt diese Schulordnung im Rahmen der Art. 90
, 92
Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5
und Art. 93
BayEUG
, für staatlich anerkannte Ersatzschulen gilt sie darüber hinaus
im Rahmen des Art. 100
Abs. 2 BayEUG
. |