2234-2-UK

Schulordnung für die Realschulen
(Realschulordnung - RSO)

Vom 18. Juli 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 458

Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458, ber. S. 585; BayRS 2234-2-UK), geändert durch § 2 der Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 308; ber. S. 346)

Ausgabe im Zusammenhang

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Anlage 3

Stundentafel für die dreijährige Abendrealschule

Fach

Schuljahr

 

1

2

3

 

Wochenstunden

Deutsch1)

4

4

4

Englisch1)

5

4

4

Geschichte

1

1

1

Mathematik1)

4

4

4

Physik1)

2

2

2

Wahlpflichtfächergruppe I

Mathematik1)

-

1

1

IT

2

1

1

Chemie

1

1

1

Sozialkunde

-

1

1

Biologie oder Erdkunde

1

1

1

Wochensumme gesamt

20

20

20

Wahlpflichtfächergruppe II

Wirtschaft und Recht

1

1

-

Betriebswirtschaftlehre / Rechnungswesen1)

2

2

3

Erdkunde

1

1

1

Sozialkunde

-

1

1

Wochensumme gesamt

20

20

20

Wahlpflichtfächergruppe III

Soziallehre1)

2

3

3

Biologie2)

1

1

1

Erdkunde2)

1

1

1

Wochensumme gesamt

20

20

20

1)

Die Pflichtunterrichtszeit an Abendrealschulen beträgt generell in jedem Schuljahr 20 Wochenstunden. Dabei müssen auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 3 Wochenstunden pro Fach und Schuljahr sowie auf das spezifische Abschlussprüfungsfach der jeweiligen Wahlpflichtfächergruppe mindestens 2 Wochenstunden pro Schuljahr entfallen.

2)

Der Unterricht in Biologie und Erdkunde kann auch folgendermaßen aufgeteilt werden: Schuljahr 1: Erdkunde 2 Stunden Schuljahr 2: Biologie 2 Stunden Schuljahr 3: Erdkunde und Biologie je 1 Stunde oder halbjährlich je 2 Stunden