2210-1-1-3-UK/WFK

Verordnung über die Qualifikation für ein Studium
an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den
staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen
(Qualifikationsverordnung - QualV)

Vom 2. November 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 767

Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 2. November 2007 (GVBl S. 767, BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2011 (GVBl S. 208)

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 39

Immatrikulation an Hochschulen
ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Eine Immatrikulation als Studierender oder Studierende ist ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife möglich

1.
an Universitäten im Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen für Studierende am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern;
2.
an Fachhochschulen im Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen für Studierende am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern.