2210-1-1-3-UK/WFK Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) Vom 2. November 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 767
Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 2. November 2007 (GVBl S. 767, BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2011 (GVBl S. 208) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 3
Allgemeine Hochschulreife - im
Freistaat Bayern
innerhalb des Hochschulbereichs erworben
Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen
durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
- 1.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung
(Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit
von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Kunsthochschule;
- 2.
Zeugnis über die bestandene Diplomprüfung nach der Diplomprüfungsordnung
der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium an der
Hochschule für Politik München vom 23. März 1982 (KMBl II S. 568)
in der jeweils geltenden Fassung;
- 3.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Fachhochschulstudiengang
nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern;
- 4.
Zeugnis über die bestandene Qualifikationsprüfung im Sinn
des
Art. 8 Abs. 3 Satz 1
des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen
Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F) in der jeweils geltenden
Fassung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn
- a)
Verwaltung und Finanzen;
- b)
Bildung und Wissenschaft, fachliche Schwerpunkte Archiv- und Bibliothekswesen;
- c)
Justiz;
- d)
Polizei und Verfassungsschutz, fachlicher Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst;
- e)
Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik.
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