2210-1-1-3-UK/WFK

Verordnung über die Qualifikation für ein Studium
an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den
staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen
(Qualifikationsverordnung - QualV)

Vom 2. November 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 767

Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 2. November 2007 (GVBl S. 767, BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2011 (GVBl S. 208)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 3

Allgemeine Hochschulreife - im Freistaat Bayern
innerhalb des Hochschulbereichs erworben

Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes

1.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung (Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Kunsthochschule;
2.
Zeugnis über die bestandene Diplomprüfung nach der Diplomprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium an der Hochschule für Politik München vom 23. März 1982 (KMBl II S. 568) in der jeweils geltenden Fassung;
3.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Fachhochschulstudiengang nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern;
4.
Zeugnis über die bestandene Qualifikationsprüfung im Sinn des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F) in der jeweils geltenden Fassung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn
a)
Verwaltung und Finanzen;
b)
Bildung und Wissenschaft, fachliche Schwerpunkte Archiv- und Bibliothekswesen;
c)
Justiz;
d)
Polizei und Verfassungsschutz, fachlicher Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst;
e)
Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik.