2030-2-10-F

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984

Fundstelle: GVBl 1984, S. 76

Allgemeine Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Inhaltsübersicht, § 13 Abs. 2 Nr. 4, § 27, Überschrift zum Siebten Teil, § 38 die Überschrift und Abs. 2 und 3 geänd. (V v. 24.3.1992, 47)
2.
mehrfach geänd. (§ 5 V v. 1.4.2009, 79)
3.
mehrfach geänd. (§ 1 V v. 9.2.2010, 99)
4.
mehrfach geänd. (§ 3 V v. 5.1.2011, 12)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Prüfungsarten
§ 2 Wettbewerbscharakter und Anforderungen der Prüfungen
§ 3 Durchführung der Prüfungen
§ 4 Bekanntmachung der Prüfungstermine
§ 5 Zulassung zu den Prüfungen
§ 6 Ausschluß von der Teilnahme an der Prüfung
§ 7 Nichtöffentlichkeit, Zutrittsberechtigte
§ 8 Niederschrift über die Prüfung

Zweiter Teil
Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter

§ 9 Bestellung des Prüfungsausschusses
§ 10 Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses
§ 11 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 12 Einrichtung eines Prüfungsamts
§ 13 Allgemeine Aufgaben des Prüfungsausschusses und des Prüfungsamts
§ 14 Unaufschiebbare Entscheidungen

Dritter Teil
Die einzelnen Prüfungsabschnitte

§ 15 Allgemeine Regelung

Abschnitt A
Schriftliche Prüfung

§ 16 Ausgestaltung der Prüfungsaufgaben
§ 17 Bestimmung der Arbeitsplätze, Anonymitätsprinzip
§ 18 Verteilung der Prüfungsaufgaben
§ 19 Aufsicht während der Anfertigung der Prüfungsarbeiten
§ 20 Ablieferung der Prüfungsarbeiten
§ 21 Bewertung der schriftlichen Arbeiten
§ 22 Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung

Abschnitt B
Mündliche und praktische Prüfung, Hausarbeit

§ 23 Abnahme der mündlichen Prüfung
§ 24 Umfang und Dauer der mündlichen Prüfung
§ 25 Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 26 Praktische Prüfung und Hausarbeit

Vierter Teil
Bewertung der Gesamtprüfung

§ 27 Notenskala
§ 28 Ermittlung der Gesamtprüfungsnote
§ 29 Festsetzung der Platzziffer
§ 30 Nichtbestehen der Prüfung
§ 31 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Fünfter Teil
Rechtsfolgen bei besonderen Vorkommnissen

§ 32 Rücktritt und Versäumnis
§ 33 Verhinderung
§ 34 Nachträgliche Geltendmachung von Mängeln im Prüfungsverfahren
§ 35 Unterschleif, Beeinflussungsversuch und Ordnungsverstoß

Sechster Teil
Wiederholung der Prüfung

§ 36 Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen
§ 37 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung

Siebter Teil
Nachteilsausgleich

§ 38 Nachteilsausgleich

Achter Teil
Prüfungsvergütungen

§ 39 Vergütungen für Prüfer und Aufgabensteller

Neunter Teil
Rechtsbehelfe

§ 40 (aufgehoben)

Zehnter Teil
Schlußbestimmungen

§ 41 Inhalt der Einzelprüfungsbestimmungen
§ 42 Veröffentlichung der Einzelprüfungsbestimmungen
§ 43 Inkrafttreten





Auf Grund des Art. 115 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) erläßt die Bayerische Staatsregierung im Benehmen mit dem Landespersonalausschuß folgende Verordnung: