2030-2-10-F

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984

Fundstelle: GVBl 1984, S. 76

Allgemeine Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 2

Wettbewerbscharakter und Anforderungen der Prüfungen

(1) 1 Alle Prüfungen haben Wettbewerbscharakter. 2 Sie sollen eine Rangfolge der Prüfungsteilnehmer nach den in den Prüfungen gezeigten Leistungen ermitteln.

(2) Die Einstellungsprüfungen müssen in ihren Anforderungen dem durch die vorgeschriebene Schulbildung oder Ausbildung vermittelten Wissensstand, die Qualifikationsprüfungen dem nach erfolgreichem Abschluß des vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes zu fordernden Stand der Ausbildung entsprechen.