2030-2-10-F Allgemeine Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984Fundstelle: GVBl 1984, S. 76
Allgemeine Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 2
Wettbewerbscharakter und Anforderungen
der Prüfungen
(1) 1 Alle
Prüfungen haben Wettbewerbscharakter. 2 Sie
sollen eine Rangfolge der Prüfungsteilnehmer nach den in den Prüfungen
gezeigten Leistungen ermitteln.
(2) Die Einstellungsprüfungen müssen in ihren Anforderungen
dem durch die vorgeschriebene Schulbildung oder Ausbildung vermittelten Wissensstand,
die Qualifikationsprüfungen dem nach erfolgreichem Abschluß des vorgeschriebenen
Vorbereitungsdienstes zu fordernden Stand der Ausbildung entsprechen. |