2035-2-F

Wahlordnung
zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz
(WO-BayPVG)

Vom 12. Dezember 1995

Fundstelle: GVBl 1995, S. 868

Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) vom 12. Dezember 1995 (GVBl S. 868, BayRS 2035-2-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2010 (GVBl S. 196)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
§ 17 Abs. 3 Satz 2 und § 31 Abs. 2 Satz 1 geänd. (§ 13 G v. 7.8.2003, 503)
2.
§ 19 Abs. 6 geänd. (§ 9 V v. 30.8.2005, 468)
3.
mehrfach geänd. (§ 20 G v. 24.12.2005, 665)
4.
mehrfach geänd. (V v. 13.4.2010, 196)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Wahl des Personalrats

Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung
und Durchführung der Wahl

§ 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
§ 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl,
Wählerverzeichnis
§ 3 Einsprüche gegen das
Wählerverzeichnis
§ 4 Vorabstimmungen
§ 5 Ermittlung der Zahl der
zu wählenden Personalratsmitglieder;
Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Wahlvorschläge,
Einreichungsfrist
§ 8 Inhalt der
Wahlvorschläge
§ 9 Sonstige Erfordernisse
§ 10 Behandlung der
Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand;
ungültige Wahlvorschläge
§ 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
§ 12 Vergabe von Ordnungsnummern,
Bezeichnung der Wahlvorschläge
§ 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 14 Ausübung des Wahlrechts,
Stimmzettel
§ 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
§ 16 Wahlhandlung
§ 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 18 Behandlung der
schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei
Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 Wahlniederschrift
§ 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen

Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für das Wahlverfahren

Erster Unterabschnitt
Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer
Wahlvorschläge (Verhältniswahl)

§ 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl,
Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 26 Ermittlung der gewählten Vertreter
der Gruppen bei der Gruppenwahl
§ 27 Ermittlung der gewählten Vertreter
der Gruppen bei gemeinsamer Wahl

Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags
sowie für die Wahl eines Personalratsmitglieds
oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)

§ 28 Voraussetzungen für Personenwahl,
Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 29 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten
Bewerber bei Wahl nur eines Gruppenvertreters
oder nur eines Personalratsmitglieds
§ 30 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten
Bewerber bei Vorliegen eines Wahlvorschlags

Dritter Abschnitt
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 31 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Zweiter Teil
Wahl des Bezirkspersonalrats und der
Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung

Erster Abschnitt
Wahl des Bezirkspersonalrats

§ 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften
über die Wahl des Personalrats
§ 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
§ 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl,
Wählerverzeichnis
§ 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden
Bezirkspersonalratsmitglieder,
Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 37 Gleichzeitige Wahl
§ 38 Wahlausschreiben
§ 39 (aufgehoben)
§ 40 Sitzungsniederschriften
§ 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 43 Feststellung und Bekanntmachung
des Wahlergebnisses

Zweiter Abschnitt
Wahl der Bezirksjugend- und
Auszubildendenvertretung

§ 44 Bestellung des Bezirkswahlvorstands
§ 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Dritter Teil
Wahl des Hauptpersonalrats und der
Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung

Erster Abschnitt
Wahl des Hauptpersonalrats

§ 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften
über die Wahl des Bezirkspersonalrats
§ 47 Leitung der Wahl
§ 48 Durchführung der Wahl nach Bezirken
§ 49 (aufgehoben)
§ 50 Feststellung des Wahlergebnisses

Zweiter Abschnitt
Wahl der Hauptjugend- und
Auszubildendenvertretung

§ 51 Bestellung des Hauptwahlvorstands
§ 52 Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Vierter Teil
Wahl des Gesamtpersonalrats und der
Gesamtjugend- und
Auszubildendenvertretung

§ 53 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über
die Wahl des Personalrats

Fünfter Teil
Durchführung von Teilwiederholungswahlen

§ 54

Sechster Teil
Wahl der Vertrauensperson der ausländischen
Beschäftigten, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
der Europäischen Gemeinschaften besitzen

§ 55  Wahlvorstand
§ 56  Wahlausschreiben
§ 57  Wahlvorschläge
§ 58  Wahlhandlung
§ 59  Vorbereitung und Durchführung
der Wahl der Bezirks-, Haupt- und
Gesamtvertrauensperson

Siebter Teil
Wahl der Vertrauensperson der Beamten in
Ausbildung und der nicht zum Stammpersonal
gehörenden Beamten der Einsatzstufen
bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei

§ 60

Achter Teil
Schlußvorschriften

§ 61 Berechnung von Fristen
§ 62 Inkrafttreten





Auf Grund des Art. 90 Abs. 2 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl S. 349, BayRS 2035-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 1995 (GVBl S. 171), erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: