2030-2-26-F

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen
(Bayerische Mutterschutzverordnung - BayMuttSchV)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. Oktober 2003

Fundstelle: GVBl 2003, S. 785

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen (Bayerische Mutterschutzverordnung - BayMuttSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 2003 (GVBl S. 785, BayRS 2030-2-26-F), zuletzt geändert durch § 8 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 1

(1) Die Verordnung gilt für die Beamtinnen des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, einschließlich der kommunalen Wahlbeamtinnen auf Zeit.

(2) Für Richterinnen und Dienstanfängerinnen ( Art. 30 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG)) gilt die Verordnung entsprechend, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.