2011-2-I Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Fundstelle: BayRS II, S. 241
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 12. April 2010 (GVBl S. 169) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 6
Aufgaben der Sicherheitsbehörden
Die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium
des Innern haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit
und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von
Störungen aufrechtzuerhalten. |