2011-2-I Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Fundstelle: BayRS II, S. 241
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 12. April 2010 (GVBl S. 169) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 23a
Uniform- und politisches Kennzeichenverbot
Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt
werden, wer außerhalb von Versammlungen öffentlich Uniformen, Uniformteile
oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer politischen Gesinnung trägt,
sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist. |