2011-2-I Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Fundstelle: BayRS II, S. 241
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 12. April 2010 (GVBl S. 169) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 1
Einteilung der Tatbestände
(1) Die im Landesrecht mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe
bedrohten Handlungen sind Straftaten.
(2) Die im Landesrecht mit Geldbuße bedrohten Handlungen
sind Ordnungswidrigkeiten. |