2038-3-4-1-1-UK Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)Fundstelle: GVBl 2002, S. 657
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Erdkunde
Erste Staatsprüfung
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- 1.
geographischen Exkursionen im Umfang von mindestens 15
Tagen und an einer größeren Exkursion von mindestens einer Woche,
- 2.
zwei Hauptseminaren,
- 3.
einer Übung zur Kartographie mit praktischer Arbeit,
- 4.
einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
(2) Inhaltliche
Prüfungsanforderungen
- 1.
Kenntnis grundlegender Arbeitsmethoden der Allgemeinen
und Regionalen Geographie, Fähigkeit zur Anwendung dieser Methoden, zu ihrer
kritischen Überprüfung und zur fachspezifischen Darstellung der Ergebnisse.
- 2.
Vertiefte Kenntnisse aus der Allgemeinen Geographie (Physiogeographie
und Anthropogeographie).
- 3.
Überblick über die großen Natur- und Kulturräume
der Erde, Kenntnisse über Europa, einen außereuropäischen Großraum
sowie gründliche Kenntnisse über Deutschland.
- 4.
Vertiefte Kenntnis der geographischen Grundlagen gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Strukturen und ihres Wandels sowie von Umweltproblemen; Kenntnis
der Aufgaben und Methoden von Raumordnung und Raumplanung.
- 5.
Kenntnis wissenschaftstheoretischer Fragestellungen.
- 6.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 37
.
(3) Prüfungsteile
- 1.
Schriftliche Prüfung
- a)
Eine Aufgabe
aus der Physio- oder der Anthropogeographie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
aus jedem der beiden Teilgebiete
werden mehrere Themen zur Wahl gestellt;
das gewählte Teilgebiet
ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;
- b)
eine Aufgabe aus der Regionalen Geographie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur
Wahl gestellt.
- 2.
Mündliche Prüfung
- a)
Physio- oder
Anthropogeographie
(Dauer: 40 Minuten);
die Prüfung ist in dem
Teilgebiet abzulegen, das für die schriftliche Prüfung nicht gewählt
wurde;
- b)
Regionale Geographie
(Dauer: 40 Minuten),
- c)
Fachdidaktik
(Dauer: 30 Minuten).
(4) Besondere Bestimmungen
für die Erweiterung mit Erdkunde
Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1. | *) | Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Neunten Verordnung
zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S. 429) gelten die Bestimmungen
des Absatzes 3 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 Buchst. a erstmals für die Prüfungen
im Herbst 2004. Bis dahin gilt die unten stehende Fassung.
Die übergangsweise geltende Fassung des Absatzes 3 Nr. 1 Buchst. a und Nr.
2 Buchst. a lautet:
(3) Prüfungsteile
- 1.
Schriftliche Prüfung
a)Eine Aufgabe aus der Allgemeinen Geographie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur
Wahl gestellt;
- 2.
Mündliche Prüfung
a)Allgemeine Geographie
(Dauer: 40 Minuten)
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