2038-3-4-1-1-UK

Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002
(aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)

Fundstelle: GVBl 2002, S. 657

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 55a

Mechatronik
Erste Staatsprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1.
Für Kandidaten mit der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik
a)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
aa)
einer Lehrveranstaltung in Mechanik für Mechatronik,
bb)
einer Lehrveranstaltung in Werkstoffkunde,
cc)
einer Lehrveranstaltung in Maschinenzeichnen,
dd)
einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
b)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mehreren Wahlpflichtveranstaltungen; es müssen dabei mindestens eine Wahlpflichtvorlesung und ein Wahlpflichtpraktikum enthalten sein; aus diesen Wahlpflichtveranstaltungen muss eine Anzahl von Leistungspunkten nachgewiesen werden, die die jeweilige Universität in ihrer Studienordnung festlegt;
aa)
Wahlpflichtvorlesungen aus den Gebieten
-
Antriebsregelungen,
-
Mikroelektronik in der Mechatronik,
-
Mikrotechnische Sensoren und Aktoren,
-
Realzeitsysteme,
-
Grundlagen der Produktentwicklung,
-
objektorientierte Softwareentwicklung,
-
objektorientierte Modellierung mechatronischer Systeme,
-
Einführung in eine numerische Simulationsumgebung,
-
spanende Werkzeugmaschinen.
bb)
Wahlpflichtpraktika aus den Gebieten
-
Antriebstechnik,
-
Automatisierungstechnik,
-
Einführung in die Simulation von mechatronischen Antriebssystemen,
-
werkstattorientierte Programmierung,
-
Werkstattmaschinen.
2.
Für Kandidaten mit der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik
a)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
aa)
einer Lehrveranstaltung in technischer Elektrizitätslehre,
bb)
einer Lehrveranstaltung in Messtechnik und Sensorik,
cc)
einer Lehrveranstaltung zur Einführung in eine numerische Simulationsumgebung,
dd)
einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
b)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mehreren Wahlpflichtveranstaltungen; es müssen dabei mindestens eine Wahlpflichtvorlesung und ein Wahlpflichtpraktikum enthalten sein; aus diesen Wahlpflichtveranstaltungen muss eine Anzahl von Leistungspunkten nachgewiesen werden, die die jeweilige Universität in ihrer Studienordnung festlegt;
aa)
Wahlpflichtvorlesungen aus den Gebieten
-
Antriebsregelungen,
-
Mikroelektronik in der Mechatronik,
-
mikrotechnische Sensoren und Aktoren,
-
Realzeitsysteme,
-
Grundlagen der Produktentwicklung,
-
objektorientierte Softwareentwicklung,
-
objektorientierte Modellierung mechatronischer Systeme,
-
optomechatronische Messsysteme,
-
Schaltungselektronik.
bb)
Wahlpflichtpraktika aus den Gebieten
-
Antriebstechnik,
-
Automatisierungstechnik,
-
Einführung in die Simulation von mechatronischen Antriebssystemen,
-
Mechatronik/Sensorik,
-
Simulation und Charakterisierung mikrostrukturierter Bauelemente.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.
Simulation mechatronischer Systeme

Kenntnisse über einheitliche Modellbildung für einfache lineare elektrische, hydraulische und mechanische Systeme einschließlich Regelung, mathematische Beschreibungen, Lösungsverfahren und deren Anwendungsgrenzen; Überblick über Softwarewerkzeuge.

2.
Entwurf mikromechatronischer Systeme

Kenntnisse über Werkstoffe der Mikrosystemtechnik, Volumen- und Oberflächenmikromechanik, Basistechnologien der Silizium-Mikromechanik, Basistechnologien einzelner Werkstoffe, nutzbare Energiewandlungsprinzipien im Mikromaßstab, Aufbau- und Verbindungstechniken, Gehäusetechniken, Entwurfsstrategien, insbesondere Entwurf von Mikrosystemen unter Berücksichtigung technologischer Randbedingungen, Modelle zur Beschreibung von Mikrokomponenten, Simulationsmethoden in der Mikrosystemtechnik.

3.
Elektrische Aktoren

Kenntnisse über Auslegung, Betriebsverhalten und Zusammenwirken elektrischer Aktoren, deren Steuerung und Regelung sowie deren Funktion als Komponenten von Steuerungen und Regelungen.

4.
Automatisierungstechnik

Kenntnisse über informationstechnische Komponenten zur Automatisierung von Maschinen und Anlagen sowie deren Zusammenspiel und Einsatzgebiete; Überblick über Automatisierungsrechner, Aktoren und Sensoren sowie industrielle Kommunikation; methodisches Vorgehen bei der Durchführung von Automatisierungsprojekten, Grundlagen des Projektmanagements.

5.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 37 .

(3) Prüfungsteile

1.
Schriftliche Prüfung
a)
Eine Aufgabe aus dem Gebiet Simulation mechatronischer Systeme oder dem Gebiet Entwurf mikromechatronischer Systeme

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);

das gewählte Gebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;

b)
eine Aufgabe aus dem Gebiet elektrische Aktoren oder dem Gebiet Automatisierungstechnik

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);

das gewählte Gebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;

c)
Fachdidaktik

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden).

2.
Mündliche Prüfung
a)
Simulation mechatronischer Systeme oder Entwurf mikromechatronischer Systeme

(Dauer: 30 Minuten);

die Prüfung ist in dem Gebiet abzulegen, das für die schriftliche Prüfung nicht gewählt wurde;

b)
elektrische Aktoren oder Automatisierungstechnik

(Dauer: 30 Minuten);

die Prüfung ist in dem Gebiet abzulegen, das für die schriftliche Prüfung nicht gewählt wurde;

c)
Fachdidaktik

(Dauer: 20 Minuten).

(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Mechatronik

Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1.