2038-3-4-1-1-UK Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)Fundstelle: GVBl 2002, S. 657
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 55a
Mechatronik
Erste Staatsprüfung
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
Für Kandidaten mit der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik
und Informationstechnik
- a)
Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme an
- aa)
einer Lehrveranstaltung
in Mechanik für Mechatronik,
- bb)
einer Lehrveranstaltung in Werkstoffkunde,
- cc)
einer Lehrveranstaltung in Maschinenzeichnen,
- dd)
einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
- b)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mehreren Wahlpflichtveranstaltungen;
es müssen dabei mindestens eine Wahlpflichtvorlesung und ein Wahlpflichtpraktikum
enthalten sein; aus diesen Wahlpflichtveranstaltungen muss eine Anzahl von Leistungspunkten
nachgewiesen werden, die die jeweilige Universität in ihrer Studienordnung festlegt;
- aa)
Wahlpflichtvorlesungen
aus den Gebieten
- -
Antriebsregelungen,
- -
Mikroelektronik in der Mechatronik,
- -
Mikrotechnische Sensoren und Aktoren,
- -
Realzeitsysteme,
- -
Grundlagen der Produktentwicklung,
- -
objektorientierte Softwareentwicklung,
- -
objektorientierte Modellierung mechatronischer Systeme,
- -
Einführung in eine numerische Simulationsumgebung,
- -
spanende Werkzeugmaschinen.
- bb)
Wahlpflichtpraktika aus den Gebieten
- -
Antriebstechnik,
- -
Automatisierungstechnik,
- -
Einführung in die Simulation von mechatronischen Antriebssystemen,
- -
werkstattorientierte Programmierung,
- -
Werkstattmaschinen.
- 2.
Für Kandidaten mit der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik
- a)
Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme an
- aa)
einer Lehrveranstaltung
in technischer Elektrizitätslehre,
- bb)
einer Lehrveranstaltung in Messtechnik und Sensorik,
- cc)
einer Lehrveranstaltung zur Einführung in eine numerische Simulationsumgebung,
- dd)
einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
- b)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mehreren Wahlpflichtveranstaltungen;
es müssen dabei mindestens eine Wahlpflichtvorlesung und ein Wahlpflichtpraktikum
enthalten sein; aus diesen Wahlpflichtveranstaltungen muss eine Anzahl von Leistungspunkten
nachgewiesen werden, die die jeweilige Universität in ihrer Studienordnung festlegt;
- aa)
Wahlpflichtvorlesungen
aus den Gebieten
- -
Antriebsregelungen,
- -
Mikroelektronik in der Mechatronik,
- -
mikrotechnische Sensoren und Aktoren,
- -
Realzeitsysteme,
- -
Grundlagen der Produktentwicklung,
- -
objektorientierte Softwareentwicklung,
- -
objektorientierte Modellierung mechatronischer Systeme,
- -
optomechatronische Messsysteme,
- -
Schaltungselektronik.
- bb)
Wahlpflichtpraktika aus den Gebieten
- -
Antriebstechnik,
- -
Automatisierungstechnik,
- -
Einführung in die Simulation von mechatronischen Antriebssystemen,
- -
Mechatronik/Sensorik,
- -
Simulation und Charakterisierung mikrostrukturierter Bauelemente.
(2) Inhaltliche
Prüfungsanforderungen
- 1.
Simulation mechatronischer Systeme
Kenntnisse über einheitliche
Modellbildung für einfache lineare elektrische, hydraulische und mechanische
Systeme einschließlich Regelung, mathematische Beschreibungen, Lösungsverfahren
und deren Anwendungsgrenzen; Überblick über Softwarewerkzeuge.
- 2.
Entwurf mikromechatronischer Systeme
Kenntnisse über Werkstoffe
der Mikrosystemtechnik, Volumen- und Oberflächenmikromechanik, Basistechnologien
der Silizium-Mikromechanik, Basistechnologien einzelner Werkstoffe, nutzbare Energiewandlungsprinzipien
im Mikromaßstab, Aufbau- und Verbindungstechniken, Gehäusetechniken, Entwurfsstrategien,
insbesondere Entwurf von Mikrosystemen unter Berücksichtigung technologischer
Randbedingungen, Modelle zur Beschreibung von Mikrokomponenten, Simulationsmethoden
in der Mikrosystemtechnik.
- 3.
Elektrische Aktoren
Kenntnisse über Auslegung,
Betriebsverhalten und Zusammenwirken elektrischer Aktoren, deren Steuerung und Regelung
sowie deren Funktion als Komponenten von Steuerungen und Regelungen.
- 4.
Automatisierungstechnik
Kenntnisse über informationstechnische
Komponenten zur Automatisierung von Maschinen und Anlagen sowie deren Zusammenspiel
und Einsatzgebiete; Überblick über Automatisierungsrechner, Aktoren und
Sensoren sowie industrielle Kommunikation; methodisches Vorgehen bei der Durchführung
von Automatisierungsprojekten, Grundlagen des Projektmanagements.
- 5.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 37
.
(3) Prüfungsteile
- 1.
Schriftliche Prüfung
- a)
Eine Aufgabe
aus dem Gebiet Simulation mechatronischer Systeme oder dem Gebiet Entwurf mikromechatronischer
Systeme
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
das gewählte Gebiet ist
bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;
- b)
eine Aufgabe aus dem Gebiet elektrische Aktoren oder dem Gebiet Automatisierungstechnik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
das gewählte Gebiet ist
bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;
- c)
Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden).
- 2.
Mündliche Prüfung
- a)
Simulation
mechatronischer Systeme oder Entwurf mikromechatronischer Systeme
(Dauer: 30 Minuten);
die Prüfung ist in dem
Gebiet abzulegen, das für die schriftliche Prüfung nicht gewählt wurde;
- b)
elektrische Aktoren oder Automatisierungstechnik
(Dauer: 30 Minuten);
die Prüfung ist in dem
Gebiet abzulegen, das für die schriftliche Prüfung nicht gewählt wurde;
- c)
Fachdidaktik
(Dauer: 20 Minuten).
(4) Besondere Bestimmungen
für die Erweiterung mit Mechatronik
Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1. |