2038-3-4-1-1-UK Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)Fundstelle: GVBl 2002, S. 657
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§ 55
Mathematik
Erste Staatsprüfung
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- 1.
einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet Elemente der
Differential- und Integralrechnung, insbesondere elementare Funktionen,
- 2.
einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet Lineare Algebra,
- 3.
einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet Elemente der Zahlentheorie
(einschließlich Aufbau des Zahlensystems) oder dem Gebiet Stochastik,
- 4.
einer Übung mit Klausur aus dem Gebiet synthetische und analytische
Behandlung geometrischer Probleme,
- 5.
einem Proseminar,
- 6.
einer Übung oder einem Praktikum aus der Informatik oder der Numerischen
Mathematik,
- 7.
zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.
(2) Inhaltliche
Prüfungsanforderungen
- 1.
Elemente der Differential- und Integralrechnung, insbesondere
elementare Funktionen; Grundkenntnisse über gewöhnliche Differentialgleichungen.
- 2.
Lineare Algebra.
- 3.
Elemente der Zahlentheorie (einschließlich Aufbau des Zahlensystems)
oder Stochastik (Angabe im Zulassungsgesuch).
- 4.
Synthetische und analytische Behandlung geometrischer Probleme, Einblick
in die Grundlagen der Geometrie, Elemente der Darstellenden Geometrie.
- 5.
Anwendung und Geschichte der Mathematik: Einblick in die Informatik oder
in die Numerische Mathematik, Einblick in die Geschichte der Mathematik.
- 6.
Fachdidaktische Kenntnisse (§
37), insbesondere:
- a)
Fähigkeit,
konkrete Probleme des Mathematikunterrichts an der Schule im Gebäude der Mathematik
einzuordnen und Querverbindungen herzustellen,
- b)
Fähigkeit, mathematische Probleme und Lösungen didaktisch aufzubereiten,
- c)
Kenntnis wichtiger Methoden aus der Praxis des mathematischen Unterrichts.
(3) Prüfungsteile
- 1.
Schriftliche Prüfung
- a)
Eine Aufgabe
oder Aufgabengruppe aus dem Gebiet Elemente der Differential- und Integralrechnung,
insbesondere elementare Funktionen; Grundkenntnisse über gewöhnliche Differentialgleichungen
(Absatz 2 Nr. 1)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens zwei Aufgaben oder
Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- b)
eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus den Gebieten Lineare Algebra, synthetische
und analytische Behandlung geometrischer Probleme, Einblick in die Grundlagen der
Geometrie, Elemente der Darstellenden Geometrie (Absatz 2 Nrn. 2 und 4)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens zwei Aufgaben oder
Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- c)
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl
gestellt.
- 2.
Mündliche Prüfung
- a)
Eine Prüfung
aus Absatz 2 Nrn. 1 und 3
(Dauer: 30 Minuten),
- b)
eine Prüfung aus Absatz 2 Nrn. 2 und 4
(Dauer: 30 Minuten);
in diesen Prüfungen sollen
auch einschlägige Fragen aus Absatz 2 Nr. 5 behandelt werden;
- c)
Fachdidaktik
(Dauer: 20 Minuten).
(4) Besondere Bestimmungen
für die Erweiterung mit Mathematik
Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1. |