2038-3-4-1-1-UK Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)Fundstelle: GVBl 2002, S. 657
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 53a
IT-Technik
Erste Staatsprüfung
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer fachdidaktischen
Lehrveranstaltung.
- 2.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mehreren Wahlpflichtveranstaltungen;
es müssen dabei mindestens eine Wahlpflichtvorlesung und ein Wahlpflichtpraktikum
enthalten sein; aus diesen Wahlpflichtveranstaltungen muss eine Anzahl von Leistungspunkten
nachgewiesen werden, die die jeweilige Universität in ihrer Studienordnung festlegt;
- a)
Wahlpflichtvorlesungen
aus den Gebieten
- aa)
Grundlagen
der Programmierung,
- bb)
grundlegende Algorithmen,
- cc)
Einführung in die systemorientierte Informatik,
- dd)
Audiokommunikation,
- ee)
Mensch-Maschine-Kommunikation,
- ff)
Mobilkommunikation,
- gg)
Psychooptik und Bildübertragung,
- hh)
Echtzeitsysteme,
- ii)
digitale leitungsgebundene Übertragungstechnik,
- jj)
optische Übertragungstechnik,
- kk)
Kommunikationsnetze,
- ll)
Netzkopplungen.
- b)
Wahlpflichtpraktika aus den Gebieten
- aa)
Technische
Informatik,
- bb)
Informationstechnik,
- cc)
Kommunikationstechnik.
(2) Inhaltliche
Prüfungsanforderungen
- 1.
Datenbanksysteme
Datenbankentwurf, Datenmodelle
und Abfragesprachen (insbesondere relationale), physische Organisation sowie spezielle
Verwaltungsaspekte (z. B. Transaktionen, Synchronisation).
- 2.
Betriebssysteme
Anforderungen an und Grundstrukturen
von Betriebssystemen, allgemeine Verwaltung von Betriebsmitteln sowie Verfahren und
Mechanismen in den wesentlichen Teilbereichen (z. B. Speicher- und Prozess/Prozessor-Verwaltung,
Ein-/Ausgabe und Kommunikation).
- 3.
Grundlagen der Informationstechnik
Kenntnisse über Computer
(auch Organisation des Rechnerbetriebs) und Algorithmen (z. B. Berechenbarkeit, Komplexität,
Korrektheit), Programme und Programmiersprachen (z. B. Operationen, Objekte und Vereinbarungen,
Anweisungen, Prozeduren und Funktionen, Datentypen, Modularisierung, objektorientierte
Methodik), Datenstrukturen.
- 4.
Breitbandnetze
Arten von Breitbandnetzen,
Dienste; Local Area Networks, Vielfach-Zugriffsprotokolle (Ethernet, Token Passing),
Performance-Anlayse; ATM-Netze: Zellenvermittlung, Signalisierungsprotokolle, Verkehrsmodellierung,
Statistisches Multiplexen, Traffic Engineering; Photonische Netze (Wellenlängenmultiplex
WDM): Komponenten, Vermittlungsverfahren; Implementierungsaspekte.
- 5.
Fachdidaktische
Kenntnisse gemäß § 37
.
(3) Prüfungsteile
- 1.
Schriftliche Prüfung
- a)
Eine Aufgabe
aus dem Gebiet Betriebssysteme
(Bearbeitungszeit: 2 Stunden),
- b)
eine Aufgabe aus dem Gebiet Breitbandnetze
(Bearbeitungszeit: 2 Stunden),
- c)
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden).
- 2.
Mündliche Prüfung
- a)
Datenbanksysteme
(Dauer: 30 Minuten),
- b)
Grundlagen der Informationstechnik
(Dauer: 30 Minuten),
- c)
Fachdidaktik
(Dauer: 20 Minuten).
(4) Besondere Bestimmungen
für die Erweiterung mit IT-Technik
Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1. |