2038-3-4-1-1-UK

Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002
(aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)

Fundstelle: GVBl 2002, S. 657

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 53a

IT-Technik
Erste Staatsprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
2.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mehreren Wahlpflichtveranstaltungen; es müssen dabei mindestens eine Wahlpflichtvorlesung und ein Wahlpflichtpraktikum enthalten sein; aus diesen Wahlpflichtveranstaltungen muss eine Anzahl von Leistungspunkten nachgewiesen werden, die die jeweilige Universität in ihrer Studienordnung festlegt;
a)
Wahlpflichtvorlesungen aus den Gebieten
aa)
Grundlagen der Programmierung,
bb)
grundlegende Algorithmen,
cc)
Einführung in die systemorientierte Informatik,
dd)
Audiokommunikation,
ee)
Mensch-Maschine-Kommunikation,
ff)
Mobilkommunikation,
gg)
Psychooptik und Bildübertragung,
hh)
Echtzeitsysteme,
ii)
digitale leitungsgebundene Übertragungstechnik,
jj)
optische Übertragungstechnik,
kk)
Kommunikationsnetze,
ll)
Netzkopplungen.
b)
Wahlpflichtpraktika aus den Gebieten
aa)
Technische Informatik,
bb)
Informationstechnik,
cc)
Kommunikationstechnik.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.
Datenbanksysteme

Datenbankentwurf, Datenmodelle und Abfragesprachen (insbesondere relationale), physische Organisation sowie spezielle Verwaltungsaspekte (z. B. Transaktionen, Synchronisation).

2.
Betriebssysteme

Anforderungen an und Grundstrukturen von Betriebssystemen, allgemeine Verwaltung von Betriebsmitteln sowie Verfahren und Mechanismen in den wesentlichen Teilbereichen (z. B. Speicher- und Prozess/Prozessor-Verwaltung, Ein-/Ausgabe und Kommunikation).

3.
Grundlagen der Informationstechnik

Kenntnisse über Computer (auch Organisation des Rechnerbetriebs) und Algorithmen (z. B. Berechenbarkeit, Komplexität, Korrektheit), Programme und Programmiersprachen (z. B. Operationen, Objekte und Vereinbarungen, Anweisungen, Prozeduren und Funktionen, Datentypen, Modularisierung, objektorientierte Methodik), Datenstrukturen.

4.
Breitbandnetze

Arten von Breitbandnetzen, Dienste; Local Area Networks, Vielfach-Zugriffsprotokolle (Ethernet, Token Passing), Performance-Anlayse; ATM-Netze: Zellenvermittlung, Signalisierungsprotokolle, Verkehrsmodellierung, Statistisches Multiplexen, Traffic Engineering; Photonische Netze (Wellenlängenmultiplex WDM): Komponenten, Vermittlungsverfahren; Implementierungsaspekte.

5.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 37 .

(3) Prüfungsteile

1.
Schriftliche Prüfung
a)
Eine Aufgabe aus dem Gebiet Betriebssysteme

(Bearbeitungszeit: 2 Stunden),

b)
eine Aufgabe aus dem Gebiet Breitbandnetze

(Bearbeitungszeit: 2 Stunden),

c)
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden).

2.
Mündliche Prüfung
a)
Datenbanksysteme

(Dauer: 30 Minuten),

b)
Grundlagen der Informationstechnik

(Dauer: 30 Minuten),

c)
Fachdidaktik

(Dauer: 20 Minuten).

(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit IT-Technik

Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1.