2038-3-4-1-1-UK

Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002
(aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)

Fundstelle: GVBl 2002, S. 657

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 106f*)

Verhaltensgestörtenpädagogik
als sonderpädagogische Qualifikation
Erste Staatsprüfung

(1) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundlegende Kapitel aus

1.
Verhaltensgestörtenpädagogik,
2.
Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
3.
Verhaltensgestörtenpsychologie und Sonderpädagogische Förderdiagnostik.

(2) Prüfungsteile

1.
Schriftliche Prüfung

Eine Aufgabe aus der Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

zwei Themen werden zur Wahl gestellt.

2.
Mündliche Prüfung
a)
Verhaltensgestörtenpädagogik

(Dauer: 30 Minuten),

b)
Verhaltensgestörtenpsychologie und Sonderpädagogische Förderdiagnostik

(Dauer: 30 Minuten).

(3) Bewertung

Die Fachnote wird in der Art gebildet, dass die Summe aus dem vierfachen Zahlenwert der Note für die schriftliche Leistung nach Absatz 2 Nr. 1 und den einfachen Zahlenwerten der Noten für die mündlichen Leistungen nach Absatz 2 Nr. 2 durch 6 geteilt wird.

*)