2038-3-4-1-1-UK

Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002
(aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)

Fundstelle: GVBl 2002, S. 657

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 103f*)

Verhaltensgestörtenpädagogik
Erste Staatsprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1.
einem Hauptseminar in Verhaltensgestörtenpädagogik,
2.
einem Hauptseminar in der Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
3.
je einem Seminar oder einer Übung in
a)
Sonderpädagogischer Förderdiagnostik,
b)
Verhaltensgestörtenpsychologie,
c)
fachrichtungsspezifischen Aufgaben in mobiler sonderpädagogischer Hilfe einschließlich der interdisziplinären Frühförderung, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Mobilen Sonderpädagogischen Diensten und Schulen für Kranke sowie in beruflichen und in weiterführenden Schulen für Behinderte,
d)
Psychologischer Therapie oder Training des Lehrerverhaltens,
e)
Grundlagen einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Verhaltensgestörtenpädagogik, Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Verhaltensgestörtenpsychologie einschließlich Klinischer Psychologie, Grundlagen der Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters und der Neurologie, Sonderpädagogische Förderdiagnostik, fachrichtungsspezifische Aufgaben in den in Absatz 1 Nr. 3 Buchst. c genannten Einrichtungen, Grundlagen der Sprachbehindertenpädagogik, Grundlagen einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung.

(3) Prüfungsteile

1.
Schriftliche Prüfung
a)
Eine Aufgabe aus der Verhaltensgestörtenpädagogik

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

zwei Themen werden zur Wahl gestellt;

b)
eine Aufgabe aus der Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

zwei Themen werden zur Wahl gestellt.

2.
Mündliche Prüfung
a)
Verhaltensgestörtenpsychologie und Sonderpädagogische Förderdiagnostik

(Dauer: 30 Minuten),

b)
Grundlagen der Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters und der Neurologie

(Dauer: 30 Minuten),

c)
Grundlagen der Sprachbehindertenpädagogik

(Dauer: 30 Minuten),

d)
Grundlagen einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung

(Angabe im Zulassungsgesuch)

(Dauer: 30 Minuten).

(4) Bewertung

Die Fachnote wird in der Art gebildet, dass die Summe aus den je vierfachen Zahlenwerten der Noten für die beiden schriftlichen Leistungen nach Absatz 3 Nr. 1 Buchst. a und b und den je einfachen Zahlenwerten der Noten für die vier mündlichen Leistungen nach Absatz 3 Nr. 2 Buchst. a bis d durch 12 geteilt wird.

*)