2038-3-4-1-1-UK Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (aufgehoben mit Ablauf des 30. Septembers 2007 - nur noch gültig gemäß § 123 Abs. 2 und 3 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180)Fundstelle: GVBl 2002, S. 657
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§ 103f*)
Verhaltensgestörtenpädagogik
Erste Staatsprüfung
(1) Fachliche
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- 1.
einem Hauptseminar in Verhaltensgestörtenpädagogik,
- 2.
einem Hauptseminar in der Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung,
- 3.
je einem Seminar oder einer Übung in
- a)
Sonderpädagogischer
Förderdiagnostik,
- b)
Verhaltensgestörtenpsychologie,
- c)
fachrichtungsspezifischen Aufgaben in mobiler sonderpädagogischer
Hilfe einschließlich der interdisziplinären Frühförderung, Schulvorbereitenden
Einrichtungen, Mobilen Sonderpädagogischen Diensten und Schulen für Kranke
sowie in beruflichen und in weiterführenden Schulen für Behinderte,
- d)
Psychologischer Therapie oder Training des Lehrerverhaltens,
- e)
Grundlagen einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung.
(2) Inhaltliche
Prüfungsanforderungen
Verhaltensgestörtenpädagogik, Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung, Verhaltensgestörtenpsychologie einschließlich
Klinischer Psychologie, Grundlagen der Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters
und der Neurologie, Sonderpädagogische Förderdiagnostik, fachrichtungsspezifische
Aufgaben in den in Absatz 1 Nr. 3 Buchst. c genannten Einrichtungen, Grundlagen der
Sprachbehindertenpädagogik, Grundlagen einer anderen sonderpädagogischen
Fachrichtung.
(3) Prüfungsteile
- 1.
Schriftliche Prüfung
- a)
Eine Aufgabe
aus der Verhaltensgestörtenpädagogik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl
gestellt;
- b)
eine Aufgabe aus der Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl
gestellt.
- 2.
Mündliche Prüfung
- a)
Verhaltensgestörtenpsychologie
und Sonderpädagogische Förderdiagnostik
(Dauer: 30 Minuten),
- b)
Grundlagen der Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters und der
Neurologie
(Dauer: 30 Minuten),
- c)
Grundlagen der Sprachbehindertenpädagogik
(Dauer: 30 Minuten),
- d)
Grundlagen einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung
(Angabe im Zulassungsgesuch)
(Dauer: 30 Minuten).
(4) Bewertung
Die Fachnote wird in der Art gebildet, dass die Summe aus den je vierfachen Zahlenwerten
der Noten für die beiden schriftlichen Leistungen nach Absatz 3 Nr. 1 Buchst.
a und b und den je einfachen Zahlenwerten der Noten für die vier mündlichen
Leistungen nach Absatz 3 Nr. 2 Buchst. a bis d durch 12 geteilt wird. |