1100-3-I

Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2009

Fundstelle: GVBl 2009, S. 420

Die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl S. 420, BayRS 1100-3-I), geändert am 13. Juli 2011 (GVBl S. 425)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
mehrfach geänd. (B v. 13.7.2011, 425)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil I
Tagung, Konstituierung, Auflösung und Abberufung

§ 1 Beginn und Schluss der Tagung
§ 2 Konstituierung
§ 3 Auflösung und Abberufung

Teil II
Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien

1. Abschnitt
Mitglieder des Landtags

§ 4 Rechte und Pflichten

2. Abschnitt
Fraktionen

§ 5 Bildung
§ 6 Reihenfolge

3. Abschnitt
Präsidium

§ 7 Zusammensetzung
§ 8 Wahl
§ 9 Aufgaben
§ 10 Einberufung und Beschlussfähigkeit
§ 11 Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten
§ 12 Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten
§ 13 Schriftführerinnen und Schriftführer

4. Abschnitt
Ältestenrat

§ 14 Bildung und Zusammensetzung
§ 15 Aufgaben
§ 16 Einberufung
§ 17 Teilnahme an den Sitzungen
§ 18 Unterrichtung über die Beratungen

5. Abschnitt
Vollversammlung

§ 19 Vollversammlung

6. Abschnitt
Zwischenausschuss

§ 20 Rechte und Pflichten
§ 21 Mitgliederzahl und Zusammensetzung
§ 22 Wahl der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter

7. Abschnitt
Ausschüsse

§ 23 Ständige und weitere Ausschüsse, Unterausschüsse
§ 24 Aufgaben
§ 25 Mitgliederzahl
§ 26 Zusammensetzung
§ 27 Vorsitzende und Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 28 Abberufung von Vorsitzenden und Stellvertreterinnen und Stellvertretern
§ 29 Stellvertretung

8. Abschnitt
Untersuchungsausschüsse

§ 30 Einsetzung, Aufgaben und Verfahren

9. Abschnitt
Enquete-Kommissionen

§ 31 Einsetzung und Aufgaben
§ 32 Mitgliederzahl und Zusammensetzung
§ 33 Vorsitzende und Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 34 Verfahren
§ 35 Entschädigung der Mitglieder
§ 36 Anwendung der Ausschussbestimmungen

10. Abschnitt
Parlamentarisches Kontrollgremium

§ 37 Wahl und Verfahren

11. Abschnitt
Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission

§ 38 Bildung und Verfahren

12. Abschnitt
Datenschutzkommission

§ 39 Bildung und Verfahren

13. Abschnitt
Sonstige Kommissionen

§ 40 Bildung und Verfahren

Teil III
Wahlen, Bestellungen

§ 41 Vorrang spezieller Wahlvorschriften
§ 42 Wahlvorschläge und Durchführung der Wahl
§ 43 Gültigkeit der Stimmen
§ 44 Wahlergebnis
§ 45 Stichwahl
§ 46 Listenwahl
§ 47 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 48 Bestellungen

Teil IV
Beratungsgegenstände

1. Abschnitt
Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Landtags und der Staatsregierung

§ 49 Einbringung
§ 50 Beratung
§ 51 Erste Lesung
§ 52 Zweite Lesung
§ 53 Dritte Lesung
§ 54 Änderungsanträge
§ 55 Rückverweisungen
§ 56 Schlussabstimmung

2. Abschnitt
Volksbegehren

§ 57 Unterbreitung und Beratung

3. Abschnitt
Staatsverträge

§ 58 Behandlung

4. Abschnitt
Anträge

§ 59 Antragstellung und Behandlung
§ 60 Dringlichkeitsanträge
§ 61 Anträge gemäß Art. 44 BV
§ 62 Änderungsanträge
§ 63 Zurückziehung und Wiedereinbringung
§ 64 Anträge zur Geschäftsordnung

5. Abschnitt
Aktuelle Stunde

§ 65 Gegenstand und Antragstellung
§ 66 Ablauf

6. Abschnitt
Interpellationen, Schriftliche Anfragen, Ministerin- oder Ministerbefragung, Anfragen zum Plenum sowie Unmittelbare Auskunftsverlangen

§ 67 Form und Inhalt der Interpellationen
§ 68 Behandlung der Interpellationen
§ 69 Anträge zu Interpellationen
§ 70 Ablehnung der Beantwortung einer Interpellation
§ 71 Form und Inhalt der Schriftlichen Anfragen
§ 72 Behandlung der Schriftlichen Anfragen
§ 73 (aufgehoben)
§ 74 Anfragen zum Plenum
§ 75 Unmittelbare Auskunftsverlangen

7. Abschnitt
Eingaben und Beschwerden

§ 76 Zuleitung und Vorprüfung
§ 77 Unzulässigkeit von Eingaben und Beschwerden
§ 78 Stellungnahme der Staatsregierung
§ 79 Sachaufklärung durch die Ausschüsse
§ 80 Behandlung in den Ausschüssen
§ 81 Berücksichtigungsbeschlüsse
§ 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum
§ 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller

8. Abschnitt
Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags

§ 84 Verfahren
§ 85 Vertretung
§ 86 Zurücknahme der Anklage

9. Abschnitt
Verfassungsstreitigkeiten mit anderen Staatsorganen, abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG) und Kompetenzfreigabeverfahren (Art. 93 Abs. 2 GG)

§ 87 Verfahren
§ 88 Vertretung
§ 89 Zurücknahme der Klage

10. Abschnitt
Beteiligung an verfassungsgerichtlichen Verfahren

§ 90 Verfahren
§ 91 Beschluss der Vollversammlung

11. Abschnitt
Immunitätsangelegenheiten und Genehmigung zur Zeugenvernehmung

§ 92 Vereinfachte Handhabung
§ 93 Genehmigungsverfahren
§ 93a Genehmigung zur Zeugenvernehmung
nach § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO

12. Abschnitt
Wahlprüfung

§ 94 Verfahren

Teil V
Verfahren der Vollversammlung

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 95 Sitzungen und Sitzungsfolgen
§ 96 Öffentlichkeit, Geheimhaltung
§ 97 Aufnahmen in Bild und Ton in öffentlicher Sitzung

2. Abschnitt
Einberufung und Tagesordnung

§ 98 Einberufung zu einer neuen Tagung
§ 99 Einberufung während der Tagung
§ 100 Ladungsfrist und Art der Einberufung
§ 101 Tagesordnung

3. Abschnitt
Sitzungsordnung

§ 102 Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung
§ 103 Berichterstattung über die Ausschussberatungen
§ 104 Wortmeldung und Worterteilung
§ 105 Übertragung, Zurückziehung und Verfall der Wortmeldung
§ 106 Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
§ 107 Redezeiten
§ 108 Schluss der Aussprache bzw. der Rednerliste und Verkürzung der Redezeit
§ 109 Art der Rede
§ 110 Zwischenrufe
§ 111 Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen
§ 112 Persönliche Erklärung zur Aussprache
§ 113 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
§ 114 Unterbrechen der Sitzung
§ 115 Verweisung zur Sache
§ 116 Ordnungsmaßnahmen bei Wortergreifen ohne Worterteilung
§ 117 Ordnungsmaßnahmen bei persönlich verletzenden Ausführungen oder Störung der Ordnung
§ 118 Einspruch gegen die sofortige Wortentziehung, Rüge und Ordnungsruf
§ 119 Einspruch gegen den Ausschluss vom weiteren Verlauf der Sitzung durch die Präsidentin oder den Präsidenten
§ 120 Folgen des Ausschlusses von der Sitzung
§ 121 Verbot von Störungen des Sitzungsverlaufs durch Besucherinnen und Besucher

4. Abschnitt
Abstimmungsverfahren

§ 122 Beschlussfähigkeit
§ 123 Anzweiflung der Beschlussfähigkeit
§ 124 Fragestellung bei Abstimmungen
§ 125 Getrennte Abstimmung
§ 126 Sachliche Abstimmungsregeln
§ 127 Formale Abstimmungsregeln
§ 128 Einfache Abstimmung
§ 129 Hammelsprung
§ 130 Namentliche Abstimmung
§ 131 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
§ 132 Wiederholung der Abstimmung in der nächst strengeren Form
§ 133 Erklärungen zur Abstimmung
§ 134 Überlegungspause
§ 135 Ausschluss von der Abstimmung

Teil VI
Verfahren der Ausschüsse

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 136 Teilnahme an Sitzungen
§ 137 Gemeinsame Sitzungen
§ 138 Öffentlichkeit
§ 139 Geheimhaltung
§ 140 Aufnahmen in Bild und Ton in öffentlicher Sitzung

2. Abschnitt
Einberufung und Tagesordnung

§ 141 Einberufung zur ersten Sitzung
§ 142 Einberufung der weiteren Sitzungen
§ 143 Ladungsfrist
§ 144 Tagesordnung

3. Abschnitt
Beratungsablauf

§ 145 Federführung
§ 146 Mitberatung
§ 147 Zweitberatung
§ 148 Federführung und Mitberatung in Haushaltsangelegenheiten
§ 149 Endberatung
§ 150 Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses
§ 151 Entscheidungskompetenz des federführenden Ausschusses in eilbedürftigen Angelegenheiten des Bundesrats
§ 152 Zurückstellung von Beratungsgegenständen

4. Abschnitt
Sitzungsordnung

§ 153 Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung
§ 154 Berichterstattung
§ 155 Wortmeldung und Worterteilung
§ 156 Übertragung, Zurückziehung und Verfall der Wortmeldung
§ 157 Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
§ 158 Redezeiten
§ 159 Schluss der Aussprache und Einschränkung des Rederechts
§ 160 Wiedereröffnung der Aussprache
§ 161 Zwischenrufe
§ 162 Zwischenfragen
§ 163 Persönliche Erklärung zur Aussprache
§ 164 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
§ 165 Unterbrechen der Sitzung, Ordnungsmaßnahmen

5. Abschnitt
Abstimmungsverfahren

§ 166 Beschlussfähigkeit
§ 167 Fragestellung bei Abstimmungen
§ 168 Einzelabstimmung, getrennte Abstimmung und Schlussabstimmung
§ 169 Abstimmungsregeln
§ 170 Erklärungen zur Abstimmung
§ 171 Überlegungspause
§ 172 Ausschluss von der Abstimmung

6. Abschnitt
Informationsrechte

§ 173 Anhörungen
§ 174 Anhörung der kommunalen Spitzenverbände
§ 175 Informationsfahrten

Teil VII
Landtag und Staatsregierung

1. Abschnitt
Herbeirufung und Anhörung der Staatsregierung

§ 176 Herbeirufung eines Mitglieds der Staatsregierung
§ 177 Anhörung der Staatsregierung
§ 178 Ausführungen der Staatsregierung außerhalb der Tagesordnung

2. Abschnitt
Information durch die Staatsregierung

§ 179 Unterrichtung durch die Staatsregierung
§ 180 Auskunftserteilung zu Beschlüssen des Landtags

Teil VIII
Drucksachen, Niederschrift der Verhandlungen und Ausfertigung der Beschlüsse

1. Abschnitt
Drucksachen

§ 181 Drucklegung

2. Abschnitt
Niederschrift der Verhandlungen

§ 182 Niederschrift in der Vollversammlung
§ 183 Prüfung des Entwurfs der Niederschrift durch die Rednerin oder den Redner
§ 184 Aufnahme von Zwischenrufen in die Niederschrift
§ 185 Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse
§ 186 Niederschriften über nicht öffentliche und geheime Sitzungen

3. Abschnitt
Ausfertigung der Beschlüsse

§ 187 Ausfertigung der Beschlüsse

Teil IX
Akteneinsicht und Aktenabgabe, Behandlung von Verschlusssachen

§ 188 Einsicht in Akten über parlamentarische Angelegenheiten
§ 189 Einsicht in Akten über Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
§ 190 Akteneinsicht durch Dritte
§ 191 Verschlusssachen

Teil X
Landtagsamt

§ 192 Landtagsamt

Teil XI
Schlussbestimmungen

§ 193 Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall
§ 194 Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall
§ 195 Grundsätzliche Auslegung der Geschäftsordnung
Anlage 1 Redezeiten gemäß § 107
Anlage 2 Gesetz
über die Unterrichtung des Landtags
durch die Staatsregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG)
Vom 25. Mai 2003 (GVBl S. 324, BayRS 1100-6-S) geändert durch § 4 des Gesetzes
vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 386)
Art. 1 Umfang der Informationspflicht der Staatsregierung
Art. 2
Art. 3 Vereinbarung
Art. 4 Inkrafttreten

Anlage 3 Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung (Vereinbarung zum Parlamentsinformationsgesetz - VerPIG)
Vom 3./4. September 2003 (GVBl S. 670, BayRS 1100-6-1-S), zuletzt geändert am 1./2. Juli 2008 (GVBl S. 417)

Anlage 4 Gesetz
über die Behandlung von Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag nach
Art. 115 der Verfassung (Bayerisches Petitionsgesetz - BayPetG) Vom 9. August 1993 (GVBl S. 544, BayRS 1100-5-I),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 366)
Art. 1 Petitionsberechtigung
Art. 2 Ausübung des Rechts
Art. 3 Wirkung der Einreichung einer Petition
Art. 4 Vorprüfung
Art. 5 Zuständigkeit
Art. 6 Aufklärung des Sachverhalts
Art. 7 Zeitliche Behandlung der Petitionen
Art. 8 Inkrafttreten
Anlage 5 Gesetz
über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags
Vom 23. März 1970 (BayRS 1100-4-I),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2009 (GVBl S. 48)
Art. 1 Einsetzung
Art. 2 Aufgabe
Art. 3 Vorsitzende
Art. 4 Ausschussmitglieder
Art. 5 Ausscheiden von Ausschussmitgliedern
Art. 6 Beschlussfähigkeit
Art. 7 Vorbereitende Untersuchung
Art. 8 Zusammensetzung des Unterausschusses
Art. 9 Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen
Art. 10 Protokollierung
Art. 11 Beweiserhebung durch den Untersuchungsausschuss oder ersuchte Behörden
Art. 12 Einzelne Beweise
Art. 13 Rechtsstellung von Betroffenen
Art. 14 Zeugenvernehmung
Art. 15 Fragerecht
Art. 16 Vereidigung
Art. 17 Aktenvorlage
Art. 18 Aussagepflicht der Beamten
Art. 19 Verlesen von Protokollen und Schriftstücken
Art. 20 Sitzungspolizei
Art. 21 Zwischenbericht, Schlussbericht
Art. 22 Inkrafttreten
Anlage 6 Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verantwortung und Zuständigkeit
§ 3 Begriff der Verschlusssache
§ 4 Grundsätze
§ 5 Geheimhaltungsgrade
§ 6 Bestimmung und Änderung der Geheimhaltungsgrade
§ 7 Kennzeichnung und Vervielfältigung von VS
§ 8 Kenntnis von und Zugang zu VS
§ 9 Behandlung von VS in Ausschüssen
§ 10 Behandlung von VS in der Vollversammlung
§ 11 Aufbewahrung, Sicherung, Verwaltung, Beförderung, Archivierung und Vernichtung der VS
§ 12 Weitergabe von VS innerhalb des Landtags
§ 13 Mitnahme von VS
§ 14 Mitteilungspflicht