2021-1/2-I

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte,
der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. November 2006

Fundstelle: GVBl 2006, S. 834

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl S. 834, BayRS 2021-1/2-I), zuletzt geändert durch § 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Art. 35 Abs. 2 neu gefasst (§ 1 G v. 21.12.2010, 846)
2.
Art. 8 Satz 2 Nr. 1 geänd. (§ 21 G v. 20.12.2011, 689)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt I
Wahlrecht, Stimmrecht

Art. 1 Wahlrecht
Art. 2 Ausschluss vom Wahlrecht
Art. 3 Stimmrecht

Abschnitt II
Wahlorgane, Beschwerdeausschuss

Art. 4 Wahlorgane
Art. 5 Wahlleiter, Wahlausschuss
Art. 6 Wahlvorsteher, Wahlvorstand,
Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand
Art. 7 Wahlehrenamt
Art. 7a Gemeindefreie Gebiete
Art. 8 Beschwerdeausschuss

Abschnitt III
Vorbereitung und Durchführung der Wahl,
Sicherung der Wahlfreiheit

Art. 9 Wahltag
Art. 10 Zusammentreffen mehrerer Wahlen
und Abstimmungen
Art. 11 Wahlkreis, Stimmbezirke
Art. 12 Wählerverzeichnisse
Art. 13 Erteilung von Wahlscheinen
Art. 14 Briefwahl
Art. 15 Dauer der Abstimmung
Art. 16 Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
Art. 17 Grundsatz der Öffentlichkeit
Art. 18 Abstimmungsgeheimnis
Art. 19 Feststellung des Wahlergebnisses
Art. 20 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige
Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis

Zweiter Teil
Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte

Abschnitt I
Grundsätze

Art. 21 Wählbarkeit für das Amt des
Gemeinderatsmitglieds und des Kreisrats
Art. 22 Wahlrechtsgrundsätze
Art. 23 Wahlzeit

Abschnitt II
Wahlvorschläge

Art. 24 Wahlvorschlagsrecht
Art. 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Art. 26 Verbindung von Wahlvorschlägen
Art. 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
Art. 28 Eintragung in Unterstützungslisten,
Eintragungsscheine
Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
Art. 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
Art. 31 Einreichung der Wahlvorschläge
Art. 32 Zulassung der Wahlvorschläge
Art. 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge

Abschnitt III
Verhältniswahl

Art. 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
Art. 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
Art. 36 Verteilung der Sitze
an die sich bewerbenden Personen
Art. 37 Listennachfolger

Abschnitt IV
Mehrheitswahl

Art. 38 Mehrheitswahl

Dritter Teil
Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats

Abschnitt I
Grundsätze

Art. 39 Wählbarkeit für das Amt des
ersten Bürgermeisters und des Landrats
Art. 40 Wahlrechtsgrundsätze
Art. 41 Amtszeit des
ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters
Art. 42 Amtszeit des berufsmäßigen
ersten Bürgermeisters und des Landrats
Art. 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragter
Art. 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins

Abschnitt II
Wahlvorschläge, Wahlergebnis

Art. 45 Wahlvorschläge
Art. 46 Wahlergebnis, Stichwahl, Wiederholungswahl

Vierter Teil
Annahme der Wahl, Amtsverlust

Art. 47 Annahme der Wahl
Art. 48 Amtshindernisse, Amtsverlust,
Nachrücken
Art. 49 Amtsverlust bei Partei- oder Vereinsverbot

Fünfter Teil
Überprüfung der Wahl

Art. 50 Wahlprüfung
Art. 51 Wahlanfechtung
Art. 52 Rechtsweg, Nachwahl, Neuwahl

Sechster Teil
Kosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften

Art. 53 Freistellungs- und Erstattungsanspruch
Art. 54 Kosten
Art. 55 Feststellung der Einwohnerzahl,
Fristen und Termine
Art. 56 Wahlstatistik
Art. 57 Ordnungswidrigkeiten
Art. 58 Vollzugsvorschriften

Siebter Teil
Schlussbestimmungen

Art. 59 Schriftform
Art. 60 Inkrafttreten, Aufhebung anderer Gesetze
Art. 61 Übergangsregelung