2021-1/2-I Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006Fundstelle: GVBl 2006, S. 834
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz -GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl S. 834, BayRS 2021-1/2-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 59
Schriftform
Soweit in diesem Gesetz und in der hierzu erlassenen Wahlordnung
nichts anderes bestimmt ist, müssen vorgeschriebene Erklärungen persönlich
und handschriftlich unterzeichnet sein und bei dem zuständigen Wahlorgan oder
der zuständigen Stelle der Wahlorganisation im Original vorliegen. |