2023-1-I

Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach
den Grundsätzen der Kameralistik
(Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)

Fundstelle: BayRS II, S. 443

Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke - Kommunalhaushaltsverordnung - KommHV - (BayRS 2023-1-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 3. Januar 2011 (GVBl S. 22)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
mehrfach geänd. (V v. 23.11.2000, 799)
2.
Überschrift und mehrfach geänd. (§ 1 V v. 5.10.2007, 707)
3.
§ 6 geänd. (§ 5 V v. 3.1.2011, 22)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Haushaltsplan

§ 1 Inhalt des Haushaltsplans
§ 2 Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen
§ 3 Vorbericht
§ 4 Gesamtplan
§ 5 Einzelpläne
§ 6 Stellenplan

Abschnitt 2
Grundsätze für die Veranschlagung

§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Sammelnachweise
§ 9 Verpflichtungsermächtigungen
§ 10 Investitionen
§ 11 Verfügungsmittel, Deckungsreserve
§ 11a Kosten- und Leistungsrechnung
§ 12 Kalkulatorische Kosten,
kostenrechnende Einrichtungen
§ 13 Durchlaufende Gelder, fremde Mittel
§ 14 Weitere Vorschriften für einzelne Einnahmen und Ausgaben
§ 15 Erläuterungen

Abschnitt 3
Deckungsgrundsätze

§ 16 Grundsatz der Gesamtdeckung, Bildung von Budgets
§ 17 Zweckbindung von Einnahmen
§ 18 Deckungsfähigkeit
§ 19 Übertragbarkeit

Abschnitt 4
Rücklagen

§ 20 Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
§ 21 Anlegung von Rücklagen

Abschnitt 5
Ausgleich des Haushalts

§ 22 Haushaltsausgleich
§ 23 Deckung von Fehlbeträgen

Abschnitt 6
Finanzplanung

§ 24 Finanzplanung und Investitionsprogramm

Abschnitt 7
Besondere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft

§ 25 Einziehung der Einnahmen
§ 26 Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben
§ 27 Ausgaben des Vermögenshaushalts
§ 28 Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 29 Berichtspflicht
§ 30 Vorschüsse, Verwahrgelder
§ 31 Vergabe von Aufträgen
§ 32 Stundung, Niederschlagung und Erlaß
§ 33 Kleinbeträge
§ 34 Nachtragshaushaltsplan
§ 35 Haushaltssatzung für zwei Jahre
§ 36 Abweichendes Wirtschaftsjahr

Abschnitt 8
Elektronische Kommunikation, automatisierte Verfahren

§ 37 Elektronische Kommunikation, automatisierte Verfahren

Abschnitt 9
Kassenanordnungen

§ 38 Kassenanordnungen
§ 39 Zahlungsanordnung
§ 40 Allgemeine Zahlungsanordnung
§ 41 Sachliche und rechnerische Feststellung von Kassenanordnungen

Abschnitt 10
Aufgaben und Organisation der Kasse

§ 42 Aufgaben der Kasse
§ 43 Einrichtung und Geschäftsgang der Kasse
§ 44 Zahlstellen
§ 45 Handvorschüsse, Einnahmekassen und
Zahlungen mit Hilfe von Automaten
§ 46 Weitere Kassengeschäfte

Abschnitt 11
Zahlungsverkehr

§ 47 Allgemeines
§ 48 Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten, Schecks und Wechsel
§ 49 Erfordernis der Kassenanordnung
§ 50 Ausnahmen vom Erfordernis der Kassenanordnung
§ 51 Einzahlungsquittung
§ 52 Verfahren bei zwangsweiser Einziehung
§ 53 Auszahlungen
§ 54 Dauerauftrags- und Lastschrifteinzugsverfahren
§ 55 Auszahlungsnachweise
§ 56 Besorgung des Zahlungsverkehrs durch Stellen außerhalb
der eigenen Verwaltung

Abschnitt 12
Verwaltung der Kassenmittel,
der Wertgegenstände und anderer Gegenstände

§ 57 Verwaltung der Kassenmittel
§ 58 Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln
§ 59 Verwahrung von Wertgegenständen
§ 60 Verwahrung von anderen Gegenständen

Abschnitt 13
Buchführung

Erster Unterabschnitt
Allgemeines

§ 61 Grundsätze für die Buchführung
§ 62 Form und Sicherung der Bücher
§ 63 Besorgung der Buchführung durch Stellen außerhalb der eigenen Verwaltung

Zweiter Unterabschnitt
Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen

§ 64 Zeitliche und sachliche Buchung
§ 65 Zeitbuch
§ 66 Buchungstag
§ 67 Sachbuch
§ 68 Buchungen im Sachbuch
§ 69 Weitere Bücher
§ 70 Absetzungen von Einzahlungen und Auszahlungen
§ 71 Belege

Dritter Unterabschnitt
Tagesabschluß, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluß

§ 72 Tagesabschluss
§ 73 (aufgehoben)
§ 74 Jahresabschluß

Abschnitt 14
Nachweise über das Vermögen

§ 75 Bestandsverzeichnisse
§ 76 Nachweis von Anlagevermögen und Geldanlagen

Abschnitt 15
Jahresrechnung

§ 77 Bestandteile der Jahresrechnung
§ 78 Kassenmäßiger Abschluß
§ 79 Haushaltsrechnung
§ 80 Rechnungsabgrenzung
§ 81 Anlagen zur Jahresrechnung
§ 82 Aufbewahrung der Jahresrechnung, der Bücher und Belege, Aufbewahrungsfristen

Abschnitt 16
Sonderkassen, gesonderte Kassen

§ 83 Allgemeines
§ 84 Sonderregelung bei kaufmännischer Buchführung
nach spezialgesetzlichen Regelungen
§ 85 Sonderregelung für kommunale Unternehmen

Abschnitt 17
Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 86 Schriftform
§ 87 Begriffsbestimmungen
§ 88 Erstmalige Erfassung des vorhandenen Anlagevermögens
§ 89 Inkrafttreten
Anlage Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks, Postschecks und Wechseln





Auf Grund von Art. 123 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) 1) , Art. 109 Abs. 1 der Landkreisordnung (LkrO) 2) und Art. 103 Abs. 1 der Bezirksordnung (BezO) 3) erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:

1)

BayRS 2020-1-1-I

2)

BayRS 2020-3-1-I

3)

BayRS 2020-4-2-I