2023-1-I Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Fundstelle: BayRS II, S. 443
Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke - Kommunalhaushaltsverordnung - KommHV - (BayRS 2023-1-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 3. Januar 2011 (GVBl S. 22) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 4
Gesamtplan
1 Der
Gesamtplan enthält
- 1.
eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
der Einzelpläne, getrennt nach Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt,
- 2.
eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen,
geordnet nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltsquerschnitt),
- 3.
eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach
Arten (Gruppierungsübersicht),
- 4.
eine Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit.
2 (aufgehoben) |