2023-1-I

Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach
den Grundsätzen der Kameralistik
(Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)

Fundstelle: BayRS II, S. 443

Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke - Kommunalhaushaltsverordnung - KommHV - (BayRS 2023-1-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 3. Januar 2011 (GVBl S. 22)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 4

Gesamtplan

1 Der Gesamtplan enthält

1.
eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne, getrennt nach Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt,
2.
eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, geordnet nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltsquerschnitt),
3.
eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach Arten (Gruppierungsübersicht),
4.
eine Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit.

2 (aufgehoben)