215-4-1-I

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz
(BayKSG)

Vom 24. Juli 1996

Fundstelle: GVBl 1996, S. 282

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 24. Juli 1996 (GVBl. S. 282, BayRS 215-4-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 392)

Ausgabe im Zusammenhang

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Art. 7b

Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Ersatzansprüche
von Helfern der freiwilligen Hilfsorganisationen
und Erstattungsansprüche der Arbeitgeber

Bei Einsätzen zur Katastrophenabwehr von Helfern der freiwilligen Hilfsorganisationen gelten Art. 9 Abs. 1 bis 3 und Art. 10 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes entsprechend mit der Maßgabe, dass sich Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Erstattungsansprüche der Arbeitgeber gegen die freiwillige Hilfsorganisation richten.