215-4-1-I Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Vom 24. Juli 1996Fundstelle: GVBl 1996, S. 282
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 24. Juli 1996 (GVBl. S. 282, BayRS 215-4-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 392) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 7b
Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs-
und Ersatzansprüche
von Helfern der freiwilligen Hilfsorganisationen
und Erstattungsansprüche der Arbeitgeber
Bei Einsätzen zur Katastrophenabwehr von Helfern der
freiwilligen Hilfsorganisationen gelten
Art. 9
Abs. 1 bis 3
und
Art. 10
des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
entsprechend mit der Maßgabe, dass sich Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall
und Erstattungsansprüche der Arbeitgeber gegen die freiwillige Hilfsorganisation
richten. |