2235-4-1-UK

Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang
von besonders befähigten Berufstätigen
(Begabtenprüfungsordnung)

Vom 12. August 1986

Fundstelle: GVBl 1986, S. 265

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Prüfungsausschuß
§ 3 Aufgaben des Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses
§ 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 5 Zulassung zur Prüfung
§ 6 Allgemeine Prüfungsanforderungen
§ 7 Schriftliche Prüfung
§ 8 Mündliche Prüfung
§ 9 Bewertung
§ 10 Unterschleif
§ 11 Rücktritt und Versäumnis
§ 12 Zeugnis
§ 13 Wiederholung der Prüfung
§ 14 Schlußbestimmungen
Anlage





Auf Grund des Art. 97 Abs. 3 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: