2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 68
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 6
Sitzungen
(1) 1 Die
Sitzungen der Lehrerkonferenz sind nicht öffentlich. 2 Sie sind außerhalb der regelmäßigen
Unterrichtszeit durchzuführen.
(2) 1 Die
Schulleiterin oder der Schulleiter soll Dritte zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte
in der Lehrerkonferenz hinzuziehen, soweit dies angezeigt ist. 2 In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit
des Elternbeirats fallen, ist der Elternbeirat anzuhören. 3 Art.
62 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2
BayEUG
bleibt unberührt.
(3) 1 Über
jede Sitzung ist eine Niederschrift zu erstellen. 2 Die Mitglieder der Lehrerkonferenz sowie
die nach Abs. 2 Hinzugezogenen haben das Recht, die Niederschrift einzusehen. 3 Die Niederschrift
ist acht Jahre aufzubewahren. |