2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 68
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 56
Seminararbeit
(1) 1 Das
Thema der Seminararbeit ist bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 im Einvernehmen
mit der Kursleiterin oder dem Kursleiter zu wählen. 2 In den modernen Fremdsprachen muss die
Seminararbeit in der jeweiligen Fremdsprache verfasst werden. 3 Die Seminararbeit muss in der Jahrgangsstufe
12 spätestens am zweiten Unterrichtstag im November abgeliefert werden; die
Schule kann in besonderen Fällen eine Fristverlängerung gewähren.
(2) 1 Die
Schülerin oder der Schüler präsentiert die Ergebnisse der Seminararbeit,
erläutert sie und beantwortet Fragen (Prüfungsgespräch). 2 In modernen Fremdsprachen erfolgt dies
in der jeweiligen Fremdsprache. 3 Bei
Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist
die Bewertung der individuellen Schülerleistung erforderlich.
(3) Die Seminararbeit kann durch einen gleichwertigen Beitrag
zu einem vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerb aus demselben
Aufgabenfeld ersetzt werden. |