2235-1-1-1-UK

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
(Gymnasialschulordnung - GSO)

Vom 23. Januar 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 68

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 56

Seminararbeit

(1) 1 Das Thema der Seminararbeit ist bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 im Einvernehmen mit der Kursleiterin oder dem Kursleiter zu wählen. 2 In den modernen Fremdsprachen muss die Seminararbeit in der jeweiligen Fremdsprache verfasst werden. 3 Die Seminararbeit muss in der Jahrgangsstufe 12 spätestens am zweiten Unterrichtstag im November abgeliefert werden; die Schule kann in besonderen Fällen eine Fristverlängerung gewähren.

(2) 1 Die Schülerin oder der Schüler präsentiert die Ergebnisse der Seminararbeit, erläutert sie und beantwortet Fragen (Prüfungsgespräch). 2 In modernen Fremdsprachen erfolgt dies in der jeweiligen Fremdsprache. 3 Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Schülerleistung erforderlich.

(3) Die Seminararbeit kann durch einen gleichwertigen Beitrag zu einem vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerb aus demselben Aufgabenfeld ersetzt werden.