2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 68
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 51
Seminare
1 In
den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/1 sind ein Wissenschaftspropädeutisches
Seminar und ein Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung zu belegen. 2 Im Wissenschaftspropädeutischen
Seminar ist eine Seminararbeit zu erstellen. 3 Seminare
können in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtangebots und ggf. auch
fächerübergreifend angeboten werden. 4 Das Nähere legt das Staatsministerium
gesondert fest. 5 Am
Abendgymnasium werden die in Satz 1 genannten Seminare nicht angeboten; die in Satz
2 genannte Seminararbeit wird nicht gefordert. |