2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 68
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 5
Aufgaben der Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen ihrer Aufgaben
nach Art. 58 Abs. 3 und 4
BayEUG
auch über
- 1.
Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schule,
- 2.
Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung gegen allgemeine Unterrichts-
und Erziehungsmaßnahmen der Schule mit Ausnahme von Aufsichtsbeschwerden gegen
die Schule und von Dienstaufsichtsbeschwerden und
- 3.
Veranstaltungen, die die gesamte Schule betreffen.
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