Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320)
Die für die einzelnen Prüfungen angegebene Arbeitszeit versteht sich
als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit.
- 1.
Deutsch
Für die schriftliche Prüfung aus dem Deutschen werden dem Prüfling
fünf Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 270 Minuten.
- 2.
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch
Die Gesamtprüfung besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die einen schriftlichen
und einen mündlichen Teil umfasst.
In der schriftlichen Prüfung mit einer Arbeitszeit von 220 Minuten werden
dem Prüfling zunächst eine Hörverstehensaufgabe und nach deren Bearbeitung
zwei Textaufgaben, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat, sowie eine
Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt.
Der mündliche Prüfungsteil, der möglichst als Partner- oder
Gruppenprüfung durchgeführt wird, erstreckt sich über eine Dauer von
20 Minuten und wird im Ausbildungsabschnitt 12/2 durchgeführt.
Gesamtarbeitszeit: 240 Minuten.
- 3.
Griechisch, Latein
In der schriftlichen Prüfung aus dem Griechischen oder Lateinischen wird
die Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers in das Deutsche und
die Bearbeitung von acht Aufgaben, die die Schülerin oder der Schüler aus
14 vorgelegten Aufgaben auswählt, gefordert.
Arbeitszeit: 240 Minuten.
- 4.
Nichtlehrplanmäßige Fremdsprachen
Wurde einer Schule für Schülerinnen und Schüler eine von der
Stundentafel abweichende Fremdsprache zur Einbringung genehmigt, so wird für
die schriftliche Prüfung eine Übersetzung aus dem Deutschen in die Fremdsprache
verlangt. Bei Deutsch als Fremdsprache erfolgt die Übersetzung in die anstelle
von Deutsch als Muttersprache genehmigte Sprache.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
- 5.
Kunst
Die besondere Fachprüfung besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die
einen schriftlich-theoretischen und einen bildnerisch-praktischen Teil enthält.
Dem Prüfling wird eine Aufgabe mit schriftlich-theoretischem, eine Aufgabe
mit bildnerisch-praktischem Schwerpunkt und eine Aufgabe mit beiden Bereichen zu
gleichen Anteilen vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 300 Minuten.
Bei den bildnerisch-praktischen Prüfungsanteilen wird neben der gestalterischen
Leistung des Prüflings auch die handwerklich-technische Qualität der Ausführung
bewertet.
- 6.
Musik
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem fachpraktischen und einem
fachtheoretischen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf
- -
den Vortrag eines Pflichtstückes,
- -
den Vortrag eines Wahlstückes und
- -
das Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. das Vomblattsingen
bei der Wahl von Gesang.
Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Für den fachtheoretischen Teil werden dem Prüfling vier Aufgaben
vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten ohne Vorspielzeit.
- 7.
Geschichte + Sozialkunde
In der schriftlichen Prüfung aus Geschichte + Sozialkunde werden dem Prüfling
vier Aufgaben mit Anteilen aus beiden Fächern vorgelegt, von denen er eine nach
seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
- 8.
Geschichte
In der schriftlichen Prüfung aus der Geschichte werden dem Prüfling
vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten
hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
- 9.
Geographie
In der schriftlichen Prüfung aus der Geographie werden dem Prüfling
vier Aufgaben vorgelegt, von denen er zwei Aufgaben nach seiner Wahl zu bearbeiten
hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
- 10.
Wirtschaft und Recht
In der schriftlichen Prüfung aus Wirtschaft und Recht werden dem Prüfling
zwei Aufgaben vorgelegt, von denen der Prüfling eine Aufgabe nach seiner Wahl
zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
- 11.
Sozialkunde (nur am WSG)
Für die schriftliche Prüfung aus der Sozialkunde gilt Nr. 8 entsprechend.
- 12.
Religionslehre
In der schriftlichen Prüfung aus katholischer und evangelischer Religionslehre
werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl
zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: schriftlicher Prüfungsteil 210 Minuten.
- 13.
Ethik
In der schriftlichen Prüfung aus der Ethik gilt Nr. 12 entsprechend.
- 14.
Mathematik
In der schriftlichen Prüfung aus der Mathematik wird dem Prüfling
aus jedem Prüfungsgebiet je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 240 Minuten.
- 15.
Biologie
In der schriftlichen Prüfung aus der Biologie werden dem Prüfling
drei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
- 16.
Chemie
Für die schriftliche Prüfung aus der Chemie gilt Nr. 15 entsprechend.
- 17.
Physik
In der schriftlichen Prüfung aus der Physik werden dem Prüfling zwei
Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
- 18.
Informatik
In der schriftlichen Prüfung aus der Informatik wird dem Prüfling
aus den beiden Prüfungsgebieten je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
- 19.
Sport
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem allgemeinen schriftlich-theoretischen
Teil und aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen Teil.
Für den allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil werden dem Prüfling
drei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
Der sportartspezifisch praxisbezogene Teil wird im Ausbildungsabschnitt 12/2
durchgeführt.
Er umfasst je eine Prüfung in den über zwei Ausbildungsabschnitte
hinweg belegten Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart).