2235-1-1-1-UK

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
(Gymnasialschulordnung - GSO)

Vom 23. Januar 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 68

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320)

Ausgabe im Zusammenhang

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Anlage 8

Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung

Die für die einzelnen Prüfungen angegebene Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit.

1.
Deutsch
Für die schriftliche Prüfung aus dem Deutschen werden dem Prüfling fünf Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 270 Minuten.
2.
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch
Die Gesamtprüfung besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst.
In der schriftlichen Prüfung mit einer Arbeitszeit von 220 Minuten werden dem Prüfling zunächst eine Hörverstehensaufgabe und nach deren Bearbeitung zwei Textaufgaben, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat, sowie eine Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt.
Der mündliche Prüfungsteil, der möglichst als Partner- oder Gruppenprüfung durchgeführt wird, erstreckt sich über eine Dauer von 20 Minuten und wird im Ausbildungsabschnitt 12/2 durchgeführt.
Gesamtarbeitszeit: 240 Minuten.
3.
Griechisch, Latein
In der schriftlichen Prüfung aus dem Griechischen oder Lateinischen wird die Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers in das Deutsche und die Bearbeitung von acht Aufgaben, die die Schülerin oder der Schüler aus 14 vorgelegten Aufgaben auswählt, gefordert.
Arbeitszeit: 240 Minuten.
4.
Nichtlehrplanmäßige Fremdsprachen
Wurde einer Schule für Schülerinnen und Schüler eine von der Stundentafel abweichende Fremdsprache zur Einbringung genehmigt, so wird für die schriftliche Prüfung eine Übersetzung aus dem Deutschen in die Fremdsprache verlangt. Bei Deutsch als Fremdsprache erfolgt die Übersetzung in die anstelle von Deutsch als Muttersprache genehmigte Sprache.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
5.
Kunst
Die besondere Fachprüfung besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die einen schriftlich-theoretischen und einen bildnerisch-praktischen Teil enthält.
Dem Prüfling wird eine Aufgabe mit schriftlich-theoretischem, eine Aufgabe mit bildnerisch-praktischem Schwerpunkt und eine Aufgabe mit beiden Bereichen zu gleichen Anteilen vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 300 Minuten.
Bei den bildnerisch-praktischen Prüfungsanteilen wird neben der gestalterischen Leistung des Prüflings auch die handwerklich-technische Qualität der Ausführung bewertet.
6.
Musik
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf
-
den Vortrag eines Pflichtstückes,
-
den Vortrag eines Wahlstückes und
-
das Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. das Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang.
Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Für den fachtheoretischen Teil werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten ohne Vorspielzeit.
7.
Geschichte + Sozialkunde
In der schriftlichen Prüfung aus Geschichte + Sozialkunde werden dem Prüfling vier Aufgaben mit Anteilen aus beiden Fächern vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
8.
Geschichte
In der schriftlichen Prüfung aus der Geschichte werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
9.
Geographie
In der schriftlichen Prüfung aus der Geographie werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er zwei Aufgaben nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
10.
Wirtschaft und Recht
In der schriftlichen Prüfung aus Wirtschaft und Recht werden dem Prüfling zwei Aufgaben vorgelegt, von denen der Prüfling eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
11.
Sozialkunde (nur am WSG)
Für die schriftliche Prüfung aus der Sozialkunde gilt Nr. 8 entsprechend.
12.
Religionslehre
In der schriftlichen Prüfung aus katholischer und evangelischer Religionslehre werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: schriftlicher Prüfungsteil 210 Minuten.
13.
Ethik
In der schriftlichen Prüfung aus der Ethik gilt Nr. 12 entsprechend.
14.
Mathematik
In der schriftlichen Prüfung aus der Mathematik wird dem Prüfling aus jedem Prüfungsgebiet je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 240 Minuten.
15.
Biologie
In der schriftlichen Prüfung aus der Biologie werden dem Prüfling drei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
16.
Chemie
Für die schriftliche Prüfung aus der Chemie gilt Nr. 15 entsprechend.
17.
Physik
In der schriftlichen Prüfung aus der Physik werden dem Prüfling zwei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
18.
Informatik
In der schriftlichen Prüfung aus der Informatik wird dem Prüfling aus den beiden Prüfungsgebieten je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
19.
Sport
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil und aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen Teil.
Für den allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil werden dem Prüfling drei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
Der sportartspezifisch praxisbezogene Teil wird im Ausbildungsabschnitt 12/2 durchgeführt.
Er umfasst je eine Prüfung in den über zwei Ausbildungsabschnitte hinweg belegten Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart).