2235-1-1-1-UK

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
(Gymnasialschulordnung - GSO)

Vom 23. Januar 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 68

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320)

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

Anlage 7

Stundentafel für Einführungsklassen
1)

Religionslehre

1

Deutsch

4

Englisch2)

4

Französisch (bzw. spät beginnende Fremdsprache)2) 3)

4 (6)

Mathematik

6

Physik

2

Chemie oder Biologie

2

Geschichte + Sozialkunde

1+1

Geographie oder Wirtschaft und Recht

2

Kunst oder Musik

1

Sport

2

Profilstunden4)

4 (2)

(Intensivierungsstunden)5)

(2)

Summe

34 (+2)

1)

Die Lehrerkonferenz kann Abweichungen von dieser Stundentafel beschließen. Dem Unterricht in den einzelnen Fächern sind unter Berücksichtigung der besonderen Zielsetzung der Einführungsklasse die für die Jahrgangsstufe 10 geltenden Lehrpläne zugrunde zu legen.

2)

Die Schule kann in der Einführungsklasse im Rahmen ihrer qualitativen und quantitativen Ressourcen die Ersetzung von Englisch oder Französisch durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. Voraussetzung für die Ablösung der Fremdsprache Französisch ist der Besuch von mindestens 15 Jahreswochenstunden Französischunterricht als Wahlpflichtfach und mindestens die Note 3 in diesem Fach im Abschlusszeugnis der Realschule.

3)

Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jahrgangsstufen besucht haben, erhalten 6 WS Unterricht (4+2 Profilstunden) in Französisch bzw. in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau einer spät beginnenden Fremdsprache. Schülerinnen und Schülern, die Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jahrgangsstufen besucht haben, wird, sofern diese nicht durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt wird, vierstündiger weiterführender Fremdsprachenunterricht erteilt.

4)

Die Zuordnung der Profilstunden zu den einzelnen Fächern, die im Rahmen der Ressourcen der Schule erfolgt, orientiert sich an der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler und dient auch der spezifischen Vorbereitung der Schüler auf die Qualifikationsphase der Oberstufe.

5)

Bei besonderem Förderbedarf können bis zu zwei Intensivierungsstunden erteilt werden - ggf. gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Regelklassen.