2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007Fundstelle: GVBl 2007, S. 68
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Anlage 5
Zusatzangebot für die individuelle
Profilbelegung in der Qualifikationsphase
Fächer des Zusatzangebots belegt die Schülerin oder der Schüler
im Rahmen des Profilbereichs. Die Teilnahme kann vom Nachweis angemessener fachlicher
Kenntnisse abhängig gemacht werden.
Fächer des Zusatzangebots werden mit zwei Wochenstunden und, sofern es sich
um spät beginnende Fremdsprachen (außer fremdsprachliche Spezialgebiete
wie fremdsprachige Konversation oder z. B. Wirtschaftsenglisch), Angewandte Informatik,
Astrophysik bzw. Biophysik (sofern nicht schon als Lehrplanalternative zu Physik
belegt) handelt, mit drei Wochenstunden je Ausbildungsabschnitt ausgestattet.
- 1.
Fächer einzelner Ausbildungsrichtungen
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem
Profil: Wirtschaftsinformatik
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem
Profil:
Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder (jeweils im gesellschaftswissenschaftlichen
Aufgabengebiet)
- 2.
Weitere Fächer mit Lehrplan
- 2.1
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld:
spät beginnende Fremdsprachen, sofern nicht schon eine Verpflichtung zur
Belegung besteht (Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Neugriechisch,
Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch); Vokalensemble,
Instrumentalensemble, Theater und Film
- 2.2
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:
Psychologie, Geologie, Archäologie
- 2.3
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen
Aufgabenfeld:
Angewandte Informatik (Nicht wählbar für Schülerinnen und Schüler,
die am Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums
teilgenommen haben oder das Fach Wirtschaftsinformatik belegen)
Astrophysik
Biophysik
biologisch-chemisches Praktikum
- 3.
Fächer ohne Lehrplan
- 3.1
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld:
Wirtschaftsenglisch, fremdsprachige Konversation, Hebräisch
Literatur, Rhetorik
Linguistik
Kunstgeschichte, Fotografie, Architektur, Produktdesign, Film- und Mediendesign
- 3.2
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:
Pädagogik, Philosophie
- 3.3
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld:
reine Mathematik, angewandte Mathematik Informationstechnologie
Mineralogie, chemische Analyse
Die unter Nr. 3 als Beispiele aufgeführten sowie ggf. weitere Fächer
ohne Lehrplan können nur eingerichtet werden, wenn die Kursleiterin oder der
Kursleiter der Schulleiterin oder dem Schulleiter vor Kursbeginn eine Lehrplanskizze
vorlegt. Diese muss Aufschluss geben über die Ziele, den Lehrstoff, seine Verteilung
über die Ausbildungsabschnitte, die vorgesehenen Hilfsmittel und die Leistungskontrollen;
Abweichungen von § 54 Abs. 3
bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums.
Die Lehrplanskizze wird nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungsabschnittes durch
einen Kurzbericht über den tatsächlichen Kursverlauf ergänzt. Das
Staatsministerium behält sich die Einforderung solcher Lehrplanskizzen vor. |