Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320)
1)
Für zweisprachige Züge gelten modifizierte Stundentafeln, die das Staatsministerium
festlegt.
2) In einstündigen
Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Am SG, NTG und
WSG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wechselweise
jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3) Dieses Pflichtfach
ist Kernfach. Am WSG mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) ist Wirtschaft
und Recht Kernfach, am WSG mit sozialwissenschaftlichem Profil (WSG-S) Sozialkunde.
4) Englisch ist verpflichtend
1. oder 2. Fremdsprache.
5) Latein ist verpflichtend
1. oder 2. Fremdsprache. Auf Antrag kann vom Staatsministerium eine Sprachenfolge
von drei modernen Fremdsprachen genehmigt werden. Am Humanistischen Gymnasium ist
Latein verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache (vgl. Art. 9
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayEUG).
6) Die Festlegung
der Fremdsprachenfolgen an den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen
obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden
Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7) Die Schule kann
nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung
der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät
beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder
der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 10 ein Zurückwechseln
zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät
beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist
eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen.
8) Die Profilstunden
werden am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium zur Stärkung von Chemie
und Physik, am Musischen Gymnasium zur Stärkung des musischen Profils (insbesondere
Kunst) und am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium zur Stärkung
der wirtschafts- und sozialkundlichen Fächer eingesetzt.
9) Die Intensivierungsstunden
sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen
in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit,
die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung
zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil)
berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung
neuer Lehrplaninhalte. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf
können zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet werden.
10) Die Note im Instrumentalspiel
geht in die Fachnote Musik ein. Der Unterricht im Instrumentalspiel kann nicht in
Epochen erteilt werden.
11) Am WSG kann im
sozialwissenschaftlichen Profil statt des Faches Kunst in den Jahrgangsstufen 7 und
8 das Fach Textilarbeit mit Werken mit gleicher Stundenzahl angeboten werden, solange
an der Schule Fachlehrkräfte für Textilarbeit mit Werken vorhanden sind.
12) Das Sozialpraktikum
ist ganz oder überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Ende der Jahrgangsstufe
10 abzuleisten (vgl. auch § 62
Abs. 2 GSO)
13) Eine Sportstunde
kann von der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 verlegt werden. Die
Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
14) Die dritten Sportstunden
in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 können Profil verstärkend eingesetzt werden
(z.B. Tanz, Pantomime, Bewegungskünste). Sie können auch ganz oder teilweise
in die Unterstufe verlagert werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht
ist möglich.
15) Die (verpflichtenden)
Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (vgl. § 44 Abs. 2) eingesetzt werden. Die Intensivierungsstunde
in der Jahrgangsstufe 7 soll in geteilter Klasse in der ersten Fremdsprache stattfinden.
16) Im Rahmen der
von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schülerinnen
und Schülern mindestens fünf Stunden ggf. unter Berücksichtigung des
Wahlunterrichts individuell zu wählen (flexible Intensivierungsstunden).
17) WSG-W: Geschichte
und Sozialkunde werden in Jahrgangsstufe 10 gekoppelt.