2021-1/2-1-I

Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen
(Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO)

Vom 7. November 2006

Fundstelle: GVBl 2006, S. 852

Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) vom 7. November 2006 (GVBl S. 852, BayRS 2021-1/2-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2007 (GVBl S. 544)

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 7

Unparteilichkeit und Verschwiegenheit

(1) Die Gemeinde weist die Wahlvorsteher und die Briefwahlvorsteher sowie ihre Stellvertretung vor Beginn der Wahlhandlung auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin.

(2) Der Wahlleiter, die Wahlvorsteher und die Briefwahlvorsteher weisen die Beisitzer und die Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin.

(3) Die Mitglieder der Wahlorgane dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen.