2021-1/2-1-I Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) Vom 7. November 2006Fundstelle: GVBl 2006, S. 852
Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) vom 7. November 2006 (GVBl S. 852, BayRS 2021-1/2-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2007 (GVBl S. 544) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 29
Beschwerde gegen die Versagung
des Wahlscheins
(1) 1 Beschwerden
gegen die Versagung des Wahlscheins können schriftlich oder zur Niederschrift
eingelegt werden. 2 Soweit
die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die sich beschwerende Person
nötigenfalls die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
(2) 1 Die
Rechtsaufsichtsbehörde hat ihre Entscheidung der sich beschwerenden Person zuzustellen
und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen. 2 Die Entscheidung ist außerdem der
Gemeinde bekannt zu geben. |