2021-1/2-1-I Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) Vom 7. November 2006Fundstelle: GVBl 2006, S. 852
Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) vom 7. November 2006 (GVBl S. 852, BayRS 2021-1/2-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2007 (GVBl S. 544) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 1
Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
1 Der
Schwerpunkt der Lebensbeziehungen Verheirateter, die nicht dauernd getrennt von ihrer
Familie leben, ist regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie;
das gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften und für Unverheiratete,
die bei ihrer Familie wohnen. 2 Im
Übrigen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen regelmäßig am Ort
der Wohnung, von der aus eine Person ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrer Ausbildung
nachgeht. |