2236-7-1-UK

Schulordnung für die Berufliche Oberschule
- Fachoberschulen und Berufsoberschulen -
(Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO)

Vom 28. August 2008*

*Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 906)

Fundstelle: GVBl 2008, S. 590, 906

Schulordnung für die Berufl iche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO) vom 28. August 2008 (GVBl S. 590, ber. S. 906, BayRS 2236-7-1-UK), geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2011 (GVBl S. 286)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

Berichtigung vom 29.10.2008 (GVBl. S. 906)

1.
mehrfach geänd. (V v. 22.6.2011, 286)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schulaufsicht

Teil 2
Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter,
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler,
Erziehungsberechtigte, Schulforum

Abschnitt 1
Schulgemeinschaft

§ 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung

Abschnitt 2
Schulleiterin und Schulleiter
(vgl. Art. 57
, 84 und 85 BayEUG )

§ 4 Schulleiterin und Schulleiter

Abschnitt 3
Lehrkräfte
(vgl. Art. 51
, 53 , 58 und 59 BayEUG )

§ 5 Aufgaben der Lehrerkonferenz
§ 6 Sitzungen
§ 7 Einberufung
§ 8 Teilnahmepflicht
§ 9 Beschlussfassung
§ 10 Klassenkonferenz, Lehr- und Lernmittelausschuss,
Disziplinarausschuss

Abschnitt 4
Schülerinnen und Schüler
(vgl. Art. 62
, 62a BayEUG )

§ 11 Schülermitverantwortung, Verbindungslehrkraft
§ 12 Klassensprecherinnen und Klassensprecher,
Klassensprecherversammlung
§ 13 Schülersprecherinnen und Schülersprecher,
Schülerausschuss
§ 14 Überschulische Zusammenarbeit,
Bezirksschülersprecherinnen
und Bezirksschülersprecher
§ 15 Finanzierung und finanzielle Abwicklung
von Veranstaltungen der Schülermitverantwortung
§ 16 Ordnungsmaßnahmen und sonstige
Erziehungsmaßnahmen
§ 17 Entlassung

Abschnitt 5
Schule und Erziehungsberechtigte an Fachoberschulen
(vgl. Art. 64
bis 68 , 74 und 76 BayEUG )

§ 18 Zusammenarbeit der Schule
mit den Erziehungsberechtigten
§ 19 Amtszeit des Elternbeirats und Mitgliedschaft
§ 20 Geschäftsgang
§ 21 Wahl des Elternbeirats und der oder des
Vorsitzenden

Abschnitt 6
Schulforum
(vgl. Art. 69 BayEUG
)

§ 22 Schulforum

Abschnitt 7
Finanzielle Abwicklung schulischer Veranstaltungen,
Sammlungen und Spenden

§ 23 Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer
Veranstaltungen
§ 24 Sammlungen und Spenden

Teil 3
Wahl des schulischen Bildungswegs
(vgl. Art. 44 BayEUG
)

§ 25 Anmeldung
§ 26 Aufnahmeverfahren
§ 27 Aufnahme in die Fachoberschule
§ 28 Aufnahme in die Berufsoberschule
§ 29 Aufnahme in den Vorkurs der Fachoberschule
§ 30 Aufnahme in den Vorkurs der Berufsoberschule
§ 31 Aufnahme in die Vorklasse der Berufsoberschule
§ 32 Probezeit
§ 33 Übertritt, Rücktritt,
Wechsel der Ausbildungsrichtung
oder Organisationsform

Teil 4
Schulbetrieb

Abschnitt 1
Grundsätze des Schulbetriebs

§ 34 Klassen und andere Unterrichtsgruppen
§ 35 Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
§ 36 Beaufsichtigung
§ 37 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
§ 38 Höchstausbildungsdauer,
Beendigung des Schulbesuchs

Abschnitt 2
Inhalte des Unterrichts

§ 39 Stundenplan, Unterrichtszeit
§ 40 Stundentafeln
§ 41 Religionsunterricht
§ 42 Ethikunterricht

Teil 5
Hausaufgaben, Leistungsnachweise,
Vorrücken und Wiederholen, Schülerbogen, Zeugnisse

Abschnitt 1
Hausaufgaben, Leistungsnachweise

§ 43 Hausaufgaben
§ 44 Nachweise des Leistungsstands
§ 45 Schulaufgaben
§ 46 Seminararbeit
§ 47 Sonstige Leistungsnachweise
§ 48 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
§ 49 Bewertung der Leistungen
§ 50 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 51 Jahresfortgangsergebnis

Abschnitt 2
Vorrücken und Wiederholen

§ 52 Entscheidung über das Vorrücken
§ 53 Notenausgleich
§ 54 Vorrücken auf Probe
§ 55 Freiwilliges Wiederholen
§ 56 Verbot des Wiederholens

Abschnitt 3
Schülerbogen, Zeugnisse

§ 57 Schülerbogen
§ 58 Zwischen- und Jahreszeugnisse
§ 59 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Teil 6
Prüfungen

Abschnitt 1
Fachabiturprüfung und Abiturprüfung
für Schülerinnen und Schüler
öffentlicher und staatlich anerkannter
Fachoberschulen und Berufsoberschulen

§ 60 Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
§ 61 Niederschrift
§ 62 Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife
und allgemeine Hochschulreife
§ 63 Teilnahme an der Abschlussprüfung
§ 64 Schriftliche und praktische Prüfung
§ 65 Mündliche Prüfung
§ 66 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 67 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 68 Abschlusszeugnisse
§ 69 Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 70 Verhinderung der Teilnahme
§ 71 Nachholung der Abschlussprüfung
§ 72 Unterschleif

Abschnitt 2
Allgemeine Hochschulreife

§ 73 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Abschnitt 3
Fachabiturprüfung und Abiturprüfung
für andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 74 Zulassung
§ 75 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
§ 76 Festsetzung des Prüfungsergebnisses,
weitere Regelungen
§ 77 Zusätzliche Regelungen für
Schülerinnen und Schüler
staatlich genehmigter Ersatzschulen

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 78 Haftpflichtversicherung
§ 79 Übergangsregelungen
§ 80 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Stundentafeln für die Fachoberschule

I. Pflichtfächer

A) Ausbildungsrichtung Technik

B) Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung

C) Ausbildungsrichtung Sozialwesen

D) Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

E) Ausbildungsrichtung Gestaltung

II. Fächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Anlage 2 Stundentafeln für die Berufsoberschule

I. Pflichtfächer

A) Ausbildungsrichtung Technik

B) Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung

C) Ausbildungsrichtung Sozialwesen

D) Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft; Bio- und Umwelttechnologie

II. Fächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Anlage 3 Stundentafeln für den Ausbildungsabschnitt 3/2 des OBFH-Bildungsgangs
Pflichtfächer

A) Technische Ausbildungsberufe

B) Kaufmännische Ausbildungsberufe

Anlage 4 Schulaufgaben an der Beruflichen Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
Anlage 5 Ermittlung der Durchschnittsnote





Auf Grund von Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 46 Abs. 4 Satz 3, Art. 51 Abs. 5, Art. 68 , 86 Abs. 15, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: