2240-3-WFK

Allgemeine Benützungsordnung
der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken
(ABOB)

Vom 18. August 1993

Fundstelle: GVBl 1993, S. 635

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
§ 12 Abs. 2 Satz 2 €-Änderung (§ 11 V v. 6.7.2001, 371)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenschutz

Abschnitt II
Allgemeine Benützungsbestimmungen

§ 4 Benützungsberechtigte
§ 5 Benützungsantrag und Zulassung
§ 6 Kontrollen, Fundsachen, Hausrecht
§ 7 Verhalten in der Bibliothek
§ 8 Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht
§ 9 Vervielfältigungen
§ 10 Informationsmittel, Auskünfte
§ 11 Ausstellungen, Film-
und Fernsehaufnahmen
§ 12 Benützungsgebühren und Auslagen

Abschnitt III
Benützung außerhalb der Bibliothek

§ 13 Ausleihe
§ 14 Bestellung
§ 15 Ausleihbeschränkungen
§ 16 Leihfrist
§ 17 Vormerkung
§ 18 Rückgabe

Abschnitt IV
Benützung in Lesesälen

§ 19 Lesesaalbestände
§ 20 Bestellung
§ 21 Benützungsfrist

Abschnitt V
Leihverkehr

§ 22 Entleihung von auswärts
§ 23 Ausleihe nach auswärts

Abschnitt VI
Handschriften und
andere Sonderbestände

§ 24 Benützung
§ 25 Veröffentlichungen

Abschnitt VII
Schlußbestimmungen

§ 26 Ausschluß von der Benützung
§ 27 Sonderregelungen der Hochschulen
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden und des Art. 32 Abs. 5 Satz 6 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie des Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Kostengesetzes erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: